-->
Miraculixx
hmm ... ist der verleih von anlage/equipment nicht gewerbescheinpflichtig?
des weiteren - was passiert wenn was passiert? wie siehts dann mit der haftung aus?
haftet der veranstalter weil ja wahrscheinlich keine rechnung und so...(eine reine vermutung

)?
wenn ich mir die beiden bilder vom andres ansehe, ist die frage doch wohl auch legitim...