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Alt 12. October 2007, 11:03  
Berni
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Zitat:
Zitat von Gio
Der Tatbestand der Illegalität des Aufenthalts ist für Grund genug für eine Abschiebung - wer sich korrekt verhält, dem wird sicher Asyl geboten. Oder siehst du das anders?

Ja, weil du zuerst mal ASYL und AUFENTHALT bzw LEBEN differenzieren musst.
Wird auch rechtlich anders behandelt.

Petrug: Nicht so dramatisch? Das ist die Tatsache. Keine Geschichte.

Zumal du mein Posting gut lesen musst - ich hab mich nicht dazu geäussert, ob Bleiberecht oder nicht, sondern das man verstehen versuchen muss, WARUM die Thematik so dramatisch ist.
Ich bin nicht gegen Abschiebungen, ich bin nur dafür, dass man sich über Umstände informiert.
Das Wort IGNORANT setzt du hier also falsch ein.
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