Wenn im Verkaufstitel schon mal "Slipmap" oder "Unterlage" steht - dann wird es sich halt auch nur um so eine handeln. Und wenn auf dieser Slipmap sagen wir mal 5 kg Goldbarren drauf liegen, sind die somit auch nicht mehr in diesem Gebot eingebunden.
Wäre is selbe als wie wenn jemand eine Autofelge zum Verkauf anbietet aber ein Foto vom gesamtem Auto drauf ist ...
Es bestätigt sich immer wieder die fast schon "goldene" Regel: Wer lesen kann ist klar im Vorteil !!!
Oft wird auf die Dummheit mancher Leute gesetzt, die nicht fähig sind das Gelesene logisch zu verarbeiten, weil Sie nur noch das Bild vom Plattenspieler, wie in diesem Fall, vor den Augen haben und sich denken - BOA! ein Schnäppchen!
Und noch was: wenn die Versandkosten schon mal mit 20 € angegeben sind, für ein Teil das max. 100 Gramm wiegt - lasse ich es mir vom angebenen Transportunternehmen (z.B. Post, DPD,) online ausrechnen und wenn der Betrag extrem niedrieger ausfällt als wie angegeben melde ich das bei Ebay wegen Betrugs und fertig.
Geändert von Ossi (2. October 2007 um 13:10 Uhr).
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