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TIPP des Jahres: Strafe richtig einzahlen!!!!
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3. August 2007, 16:03
Berni
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Beleidigen darfst du öffentlich gar niemanden - egal ob Beamter oder Zwiebelhändler. Daher ist der Tatbestand, der umgangssprachlich "Beamtenbeleidigung" genannt wird, eigentlich nicht existent.
Berni
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