Alles, was erwiesenermaßen in Deinem Studio von Dir produziert wird,
ist automatisch urheberrechtlich geschützt.
Da fährt die Eisenbah drüber.
Einzige Ausnahmen sind z.B. Musik für Werbespots, wo die Werbeagenturen den Studios die Titel oft samt Urheberrechten abkaufen.
Ohne Deine Erlaubnis darf der gar nichts, außer es besteht eine schriftliche Vereinbarung, bzw. ein Auftrag, dass ein Track zum freien Download für eine Homepage produziert werden soll.
Du kannst jederzeit eine einstweilige Verfügung erwirken, die ihm das untersagt,
wenn es trotzdem online stellt.
Die Kosten für den Anwalt muss dann sowieso er tragen.
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