Einzelnen Beitrag anzeigen
#6
Alt 20. February 2007, 22:18  
Chris B.
Aufmerksamer Benutzer
Chris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes AnsehenChris B. genießt hohes Ansehen
 
Benutzerbild von Chris B.
 

Standard
Zitat:
Zitat von DJSub-Zero
was ich soweis solang du den Track nicht vertraglich wo produziert oder zumindest unterm dach hast, kannst du nix machen, da du als Urheber nirgendst wo aufscheinst. Das sogenannte Copyright System.

Falls du es doch gemacht hast, kannst du es machen, da er es gegen deinen willen, online gestellt hat

aber ich glaub du kannst, wenn du bei ein Label bist einmal die MP3 zum kostenpflichitgen download anbieten ist glaub ich mal die Billiger und schnellste Variante

Wenn ich mich irre bitte korrigieren.

das urheberrecht gilt aber IMMER. er muss eben nur beweisen können, dass er der urheber ist, und das geht auch OHNE plattenvertrag -> am besten: öffentlicher Notar

p.s. die methode mit dem eingeschriebenen brief an sich selbst ist veraltet, und wird - so hab ich gehört - nicht mehr akzeptiert.

Geändert von Chris B. (20. February 2007 um 22:24 Uhr).
Mit Zitat antworten