Da das Lokal die AKM bezahlt, werden die Urheberrechte der Komponisten und Autoren in jedem Fall gewahrt, egal was Du spielst.
Aber im Zweifelsfall musst Du belegen können, dass Du ein mp3 gekauft hast.
Du erhältst dazu ja jedesmal eine Rechnung.
Die musst Du unbedingt aufheben, um keine Probleme zu bekommen.
Generell ist es z.B. in Deutschland so, dass man als DJ, der sich mit selbst gebrannten CDs vorstellen kommt, gleich wieder auf der Schwelle umdrehen kann.
Aber als Zusatz zu Platten oder Kauf-CDs wird niemand etwas sagen.
Auch in Österreich wird es eng werden für die mp3-DJs, die Kontrollen werden EU-weit verschärft.
Also dahingehend, dass DJs mit gesaugten mp3s auflegen.
Und da will sich kein Lokalbesitzer die Finger verbrennen.
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