Thema: Downloads
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Alt 26. May 2006, 22:07  
Indurro
Administrator
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Deejay
 
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Es ist anzunehmen, dass der Schulkollege deines Halbbruders nicht wegen dem Downloaden angezeigt wurde, sondern wegen dem Verbreiten urheberrechtlich geschützter Werke -> sprich, er wird das, was er in seinem Download-Folder gespeichert hat, auch anderen angeboten haben: massenhaft zum Download, und was noch viel schlimmer ist, durch das Verkaufen von Raubkopien.
Das ist absolut kein Kavaliersdelikt und hat mit "Taschengeld aufbessern" nichts zu tun, sondern verstößt klar gegen das Gesetz.

Zitat:
Wie können die dir das eigentlich nachweisen??? Das du illegal downloadest.

Ich denke, diese Frage sollte hier nicht detailliert beantwortet werden ...
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