Stimmt, wenn man Kopierzuschlag zahlt muss das Original nicht vorhanden sein.
Wurde
hier schon mal besprochen. Besonders die Antwort von Stevie beachten.
"Archivbänder" und gebrannte CDs werden wohl in die gleiche Definition fallen, also ist Bezahlung von Kopierzuschlag Voraussetzung für die Verwendung von allem anderen außer Originalen.