Den Track gleich im vornherein zB bei der AKM anmelden find ich auch nicht grad sinnvoll.
Die Melodie wird dir eh kaum jemand 1:1 klauen, sondern so abändern, dass keine urheberrechtlichen Probleme auftreten..
Urheber bist du dann, wenn du zB eine Melodie komponierst die's noch nicht gibt - und wenn du die in der Badewanne pfeifst bist du der Urheber. Klar, beweisen muss man es (im Ernstfall).
Die Variante "eingeschriebener Brief" halt ich für sehr gut. Ansonsten ists immer umständlich. Angenommen (im schlimsten Fall) kommt es zu einer gerichtl. Verhandlung, müsstest du zumindest deine Festplatte mitnehmen, und dann wird das erroiert.
Ich kenn einige Produzenten die das mit dem Kuvert machen (Virtua Boy war glaub ich der erste der mir das erzählt hat), ich mach das genauso. Zwar nicht jedesmal, sondern pauschal. Auch wenns nur Melodie-Entwürfe sind ... sicher ist sicher!
|