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Alt 5. August 2002, 14:18  
DJ FUNKY
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Deejay
 

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Kurzer Auszug aus den rechtlichen Begriffen der Tonindustrie in Aufgliederung der Ausgabe 2001 - Inhaltsverzeichnis ist Quelle - :
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Bootleg: Heimlicher Mitschnitt eines Konzerts, der unerlaubt vervielfältigt wird (Raubkopie).
..........Als Bootleg zählen auch Tracks, die ohne Erlaubnis eines Urhebers hergestellt wurden, aber aufgrund einer gemeldeten Testphase nicht als illegal gelten..............
Bootleg:
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Coverversion: Neue Version eines bereits vorhandenen Titels. Coverversion:
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Copyright: Das Copyright wird häufig mit Urheberrecht übersetzt, was jedoch nicht ganz zutreffend ist. Copyright bedeutet übersetzt eigentlich Vervielfältigungsrecht. Gemeint ist nach amerikanischem Recht jedoch das Urheberrecht als solches.
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REMIX
Remix: Neubearbeitung eines Titels. Wird oft erstellt, um die Lebensdauer eines Titels, besonders im Dancebereich, zu verlängern. Meist werden die Remix-Produktionskosten hälftig von den Lizenzeinkünften der Künstler abgezogen.
REMIX

Natürlich gibt es in letzter Zeit auch "Bootlegs" mit zusammengemixten Tracks, doch das ist nur eine Randerscheinung.

UND SO WARS FRÜHER:
Eine Band spielte live ihre Songs "ein bischen anders".
Es wurde mitgeschnitten
=======> Live Bootleg !!!!

Und so ähnlich interpretiere ich das ,auch wenns "rechtlich" nicht ganz stimmt.

[ 05.08.2002: Beitrag editiert von: DJ FUNKY ]
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