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Irgenwie hat jeder nur gerüchtemässige Ahnung davon, was in der Schweiz jetzt tatsächlich erlaubt ist und was nicht.
Ich persönlich war mir auch nicht ganz sicher. Tja, folgender Artikel schafft doch nun wirklich klarheit und lässt keine Fragen offen: Schweiz Nun meine Frage an euch: Was haltet ihr grundsätzlich davon, fordert ihr das selbe in Österreich, oder ist das übertrieben und die momentane Rechtssituation in Ö eigentlich voll o.k. happy posting mfg madi |
Den Artikel werd ich erst am Abend lesen, aber ich find die Situation in Österreich voll nicht OK! ... Ich glaub jeder von euch kennt Leute, die der Hausverstand nicht als kriminell bezeichnen würde, die aber trotzdem mit dem Gesetz in Konflikt stehen, nur weil Marijuana in Österreich einen Illegale Droge ist, und ein Haufen Blödmänner diese als "Einstiegsdroge" bezeichnen, und oft noch in einem Satz mit harten Drogen verwenden!
Meine Meinung: Marijuhana - Legal!!! Alles andere was derzeit unter das SGS fällt laß ich mir ja noch einreden, da hier auch oft die Gefahr besteht, nicht das zu bekommen, das man haben will. |
also ich finde man sollte sich auf den standart der holländer begeben.die habens vorgemacht und da läuft alles klasse. [img]smile.gif[/img]
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Wenn ich richtig informiert bin, dann ist es bei den Holländern und da auch vor allem nur in Amsterdam nur gedulted, aber nicht gesetzlich geregelt.
Mit anderen Worten, die wirklichen Vorreiter sind in der Tat die Schweizer! |
ist auf alle fälle eine einstiegsdroge
.. für fastfood *gggggggg* |
@ Leki: Seit dem 1. Jänner 1998 gibt es das SGS (1951) nicht mehr sondern an dessen Stelle ist das SMG getreten.
Nur ne Info zur gegenwärtigen Lage: § 27 (1) Wer den bestehenden Vorschriften zuwider ein Suchtgift erwirbt, besitzt, erzeugt, einführt, ausführt oder einem andern überlässt oder verschafft, ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Wichtig: § 35 (1) Wird eine Person angezeigt, weil sie den bestehenden Vorschriften zuwider eine GERINGE Menge Suchtmittel zum eigenen Gebrauch erworben oder besessen hat, so hat die Staatsanwaltschaft unter bestimmten Vorraussetzungen (Anm. d. Red. - keine diesbezüglichen Vorstrafen , etc.) die Anzeige für eine Probezeit von 2 Jahren zurückzulegen. Geringe Mengen laut Suchtgift-Grenzmengenverordnung - SGV: Delta-9-Tetrahydrocannabinol und dessen stereochemischen Varianten (sprich THC = Cannabiswirkstoff): < 20 Gramm So genug mit österreichischer Rechtlehre. Meine Meinung: Lieber einem bekifften Typen in einer einsamen Straße begegnen als einem Angesoffenen *g* Beatz Dj jur. Phobia |
das schweizer modell klingt wirklich nicht schlecht...
aber glaubt hier wirklich irgendjemand, dass sowas in unserer regierung jemals durchgesetzt werden könnte? :rolleyes: |
also in dieser konstellation sicher nicht, aber ich glaub es brauch sowieso noch mind. 10 Jahre :( :(
Beatz Dj Phobia |
ganz klar: legalize it! - auch wenn ich selbst nichts kiffe!
Diese Einstellung hab ich nur den Italienern zu verdanken. Nicht so schädlich und agressionsfördernd wie Alkohol und trotzdem illegal - aber ich denke nur deshalb, weil Cannabis in der GANZEN Bevölkerung einfach nicht akzeptiert wird... warten wir mal, bis die heutige Jugend erwachsen wird, dann sieht das sicher bald anders aus ;) Geniesst euer Leben - mit oder ohne Drogen - den es ist euer Letztes! (Anhang: solange du keinem anderenn schadest) ;) mfg frroschi |
<BLOCKQUOTE>Zitat:</font><HR>Original erstellt von Master Frroschi:
warten wir mal, bis die heutige Jugend erwachsen wird, dann sieht das sicher bald anders aus ;) <HR></BLOCKQUOTE> tja, ich weiss nicht, ob das so einfach ist. Die Generation meiner Eltern hat doch schliesslich auch schon gekifft! |
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