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feeLz 25. January 2008 03:42

Einige Fragen wegen Rechten etc.
 
Hi.

Mich würde mal interessieren wie das so mit den rechtlichen Dingen ist:
Wenn ich ein Lied im I-Tunes Store, beim Saturn auf ner CD kaufe etc.
darf ich dann nen Remix davon machen, und diesen veröfentlichen?

Wenn ich ein Sample aus nem alten Lied ausschneide(von ner CD) darf ich dieses dann verwenden?

Wenn ich ne Acapella von nem Lied auf Youtube sehe,
Darf ich diese aufnehmen?
Falls ja, diese auch für nen Bootleg verwenden?

Wenn ich ne Acapella von nem Lied auf CD/Vinyl habe, darf ich diese dann verwenden?

Würde mich über Antworten freuen.

lg:)

feeLz

DJ_essi 25. January 2008 07:30

Ich sag's mal ganz kurz!

Verwenden, JA
Veröffentlichen, NEIN

Du musst beim Urheber der Samples/des Titels um die rechtliche Freigabe anfragen, dann darfst du auch ein Bootleg und/oder einen Remix dazu veröffentlichen!


Wie gesagt, ganz kurz beantwortet, bei genaueren Fragen stehen dir eh unserer Spezialisten zur Verfügung! ;)

Chris B. 25. January 2008 08:12

Zitat:

Zitat von DJ_essi
um die rechtliche Freigabe anfragen, dann darfst du auch ein Bootleg und/oder einen Remix dazu veröffentlichen!


also meines wissens nach dient ein "bootleg" genau dazu, um diese freigabe zu umgehen :)

DJ_essi 25. January 2008 08:43

Zitat:

Zitat von Chris B.
also meines wissens nach dient ein "bootleg" genau dazu, um diese freigabe zu umgehen :)

Wird aber dann quasi illegal aufgeführt und/oder illegal auf Whitelabel gepresst ;)

Sonst könnte man es ja offiziell veröffentlichen...

Nur sagt halt meist keiner was, weil man...
1. nicht weiß wer dahinter steckt
2. selbst als urheber mit seinem Song bekannter wird

Chris B. 25. January 2008 08:50

Zitat:

Zitat von DJ_essi
Wird aber dann quasi illegal aufgeführt und/oder illegal auf Whitelabel gepresst ;)

Sonst könnte man es ja offiziell veröffentlichen...

Nur sagt halt meist keiner was, weil man...
1. nicht weiß wer dahinter steckt
2. selbst als urheber mit seinem Song bekannter wird


na eben, sag ich doch... um's zu umgehen...
und wenn ich eine freigabe hab (die meist kaum zu bekommen sind), dann brauch ichs auch nichtmehr "bootleg" (unknown/white/nichts/bla) nennen :)

DJ_essi 25. January 2008 09:17

natürlich, da sag ich ja nix gegen :)

aber es war AUCH von einem remix die rede ;)

guenny123 25. January 2008 11:00

Zitat:

Zitat von Chris B.
also meines wissens nach dient ein "bootleg" genau dazu, um diese freigabe zu umgehen :)


Und dann würde mich jetzt nochmal interessieren warum der Joe K jetzt eine Anzeige kriegt!? :confused:

http://www.dancecharts.at/forum/showthread.php?t=23130

Petzi 25. January 2008 11:03

Bootleg nie zum Download freigeben ohne die Rechte der Studios ;)

und schon garned in 192 kb/s :eek:

guenny123 25. January 2008 11:05

Zitat:

Zitat von Petrug
Bootleg nie zum Download freigeben ohne die Rechte der Studios ;)

und schon garned in 192 kb/s :eek:


Und wofür ist dann die Demo Area? :confused:
Und außerdem dachte ich, mit Bootlegs kann man die Freigabe umgehen!? I check grad null!

Chris B. 25. January 2008 11:34

ganz einfach, weil einfach nicht alles geahndet wird... wo kein kläger da kein richter, vorallem weil sich vieles auch in einer rechtlichen grauzone befindet (wie zB das anbieten von DJ-Sets)


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