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Na gut ok :D aber einem kleinen Socken wie mir wird schon keiner am Arsch gehen. Mal abgesehen davon dass ich es ja auch nicht auf Vinyl pressen lasse oder so... :D
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Zitat:
Du darfst auflegen, was Du willst. Theoretisch kann man ja auch Bootlegs live machen. Was man natürlich nicht darf (wie auch sonst immer): damit Geld verdienen. Also z.B. auf seiner privaten Seite zum Verkauf anbieten. Ansonsten ist es mit Bootlegs allerdings wirklich zu 98% so, dass die MI sie eher als Werbung für ihr Produkt sieht. Sonst würden nicht sogar auf Maxi-CDs die Acapellas zu finden sein. Es ist doch die wesentlich billigere Variante, durch die Acapellas tausende Remixes zu erhalten, von denen jeder DJ irendeine finden wird, die er spielt (siehe Katy Perry), als tausende Euro für ein paar namhafte Remixer auszugeben, die dann womöglich noch am Geschmack des Zielpublikums vorbeischießen. |
Stee Wee > Breni = True
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Was? Er widerspricht mir ja nicht.
Ich hab ja nicht behauptet, dass man Whitelabels nicht kaufen oder auflegen darf ... Und das mit dem Geld hab ich ja auch gesagt. |
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Eben nicht! Es ist nicht eindeutig geklärt, wird aber in den meisten Fällen toleriert. Gründe hat der Stevie vorher gepostet. |
Nein, es ist rechtlich eindeutig geklärt, dass du ohne Zustimmung (= Genehmigung) des Urhebers seine Werke NICHT bearbeiten oder verbreiten darfst / dürftest.
Was Stevie sagt, ist dass es vom Marketing her toleriert wird, weils Werbung ist. Das macht es aber rechtlich nicht legal. Bevor ich mitten in der Pampa in die Hosen einnässe, bleib ich auch stehen und uriniere öffentlich. Trotzdem wird öffentliches Urinieren bestraft. Egal ob auf der Autobahn, der Einkaufsstraße oder dem Bahnhof. Da ich aber auf der Pampa niemanden zu erwarten habe (und wenn, dann ist es dem egal), erleichtere ich mich. |
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Na dann lass mal laufen HAHA ;) *jokin'* |
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Das stimmt, aber der von dir beschriebene Vorgang passt auf die wenigsten Bootlegs. Ich verändere ja nicht das Werk von ihm, sondern ich kombiniere es mit einem anderen. Und DAS ist sehr wohl erlaubt lieber Berni :). Ich erwähns gern nochmal: 99% der Bootlegs könnte man live auch machen und das ist zu 100% legal - soll mir mal jemand nachweisen, dass ichs nicht live gemacht hab ;). |
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Dazu müsste man wissen, ab wann man von Editieren spricht - was ja auch nicht erlaubt wäre. Ich hätte mal vermutet, dass wenn du zwei Nummern kombinierst, du dabei den Kontext zerstörst. Sprich, du veränderst das Lied in seiner Erscheinung, in seinem Inhalt und veränderst die Intention des Urhebers. Was man durchaus als Editieren verstehen könnte und womit nicht jeder Künstler einverstanden sein wird. |
That's it chrisby ... sogar zum kürzen ab 1,2 Sekunden braucht man die Erlaubnis.
Aber bevor jetzt wieder hundert mal das selbe kommt: Steve Guess hat Recht, ich ziehe alles zurück. |
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