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das war ein besipiel dazu , honk
lg |
Zitat:
ein haltloses, honk :D |
naja du heisst ja so =)
gg wie soll i den sonst schreiben =) |
Dann dürfte aber, um beim aktuellen Beispiel zu bleiben, weder eine Synthmelo drinnen sein, noch ein anderes Tempo als beim Original gewählt werden, NUR DANN ist es eine Coverversion, die keine Freigabe benötigt.
1:1 Covers waren schon immer erlaubt, aber das macht ja in der Danceszene niemand. |
das is reine auslegeungssache , den im club mix sind original hamronien von der piano spur drinnen.
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Sorry, aber überlasse es Profis, was Auslegungsache ist :rolleyes:
Eine 1:1 Coverversion klingt wie das Original, nur dass es von jemandem anderen gesungen wird. Und wäre es ok, wieso wuird es dann über Mafiakanäle released und nicht offiziell, hmmm ? Wo doch jeder weiß, dass NUR bei offiziellen Releases eine VÖ auf fetten Compis, iTunes, etc. möglich ist. |
so dürftest du rein rechtlich nichtmal die nummer aufführen bzw. spielen, weil die nummer "entstellt" (nicht mehr wie es war) ist.
"verkaufen" darfst du das ding also schonmal überhaupt nicht... hab eh oben geschrieben, wenn eine band irgendein lied nachspielt (genau gleiches arrangement, gleicher text, etc.) ist das ordnung. aber dabei gehts nur ums live musik spielen - verkaufen dürfte mans auch nicht. |
COVER VERSION:
Als Originalversion bezeichnet man die Version, in der ein Lied bekannt wurde (vor der Erfindung von Tonträgern durch Bühnenshows) bzw. die Version, die zuerst auf Tonträgern veröffentlicht wurde. Häufig spricht man auch von einer Originalversion, wenn Komponist und Interpret identisch sind. Der Begriff Coverversion ist eher ein in Deutschland bekannter Titel. In den Vereinigten Staaten wird statt dessen in der Regel das Wort Remake verwendet. Als Coverversion bezeichnet man die Neuinterpretation eines Liedes. Eine besonders wichtige Motivation für Coverversionen ist das wirtschaftliche Interesse. An Coverversionen verdienen nicht nur Interpreten, Produzent und Label der neuen Version, sondern auch die Autoren und/oder der Verlag des gecoverten Werks. Es gibt im Wesentlichen zwei verschiedene Arten von Coverversionen. Die einfachste Möglichkeit einer Coverversion sind möglichst genau nachgespielte Musikstücke, die in Richtung Imitation gehen. Dies wird oft von Coverbands praktiziert, die sich auf das Nachspielen von Musikstücken einer einzigen Band konzentrieren. Eine andere Möglichkeit sind Eigeninterpretationen von Songs, die unterschiedlich motiviert sein können. und zunächst verkaufe nicht ich sondern das Label . lg |
Zitat:
du hast die verwertungsrechte per vertrag an das label abgegeben, in dem steht, dass track xy frei von rechten dritter ist... jetz rate mal wer dran ist, wenn eine klage kommt und es dann heisst, dass der vertrag nichtig ist, weil du wissentlich eine falschangabe gemacht hast... im grunde "verkaufst" du ja deinen track ans label. übrigens: der coverversion text ist doch genau das, was wir hier schon die ganze zeit breit treten. aber wieder gehts hier um "live musik" von einer band - und nicht um den kommerziellen vertrieb von unerlaubten coverversionen. |
@ Clubtune: Siehst Du, und somit entscheidet der Verlag, ob er eine Neuinterpretation wünscht oder nicht, bzw. in letzter Instanz der Komponist.
Beispiel: für die Mr. Tambourine Man ging unsere Dancefloor Saints Version bis zum Komponisten, Bob Dylan himself, und er hat sie dann für gut befunden. Hätte er nein gesagt, hätten wir das knicken können. SO macht man das !!!! Wenn der Verlag Don't Speak nicht freigibt, hat man sich gefälligst daran zu halten. Punkt. |
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