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Zitat:
ja wie gesagt war das bei mir ne sache von 2 stunden...und ich hab keinen schimmer von producing :D, also kanns so schwer nicht sein. und angekommen isses bei den probehöreren bis jetzt ganz gut eigentlich :D (natürlich nachdem ich tonhöhe und lautstärke nochmal ein bisschen angepasst hatte ;) , btw: thx) also ich warte dann mal auf ne version von einem produzenten, nicht von nem dj der zufällig nen musikc maker am rechner hat :ich_wars_nicht: |
Ich sitz grad drann =) Wird nice *gg*
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wäre MJ nicht gestorben, gäbe es auch nicht diese geilen booties ;)
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Naja es gab auch schon Bootys als MJ noch lebte. Und zwar sehr sehr feine ;) Alleine der Richard Grey Bootleg von Thriller vor 2 Jahren.
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Bin jetzt auf diesen Fred gestoßen :
http://www.dancecharts.at/forum/showthread.php?t=28281 Ich werde nicht fündig nach der Frage, ob man Bootys nun downloaden UND auflegen darf, oder nicht ? Ein Bootleg ist doch nichts offizielles, auf legale Weise auch nicht besorgbar ? |
Sieh es als eine Art rechtliche Grauzone. Es fängt sich ja schon dabei an, dass viele dieser Bootlegs aus Acapellas entstanden sind, die nie freigegeben wurden, dadurch dürfte man sie auch nicht veröffentlichen AFAIK.
Bei vielen Bootlegs steht ja auch nicht dabei, wer sie gemacht hat. Sollte doch eine Angabe dabei stehen, sind das meist lustige Dinge oder Initialien, aber so gut wie nie der Name des Produzenten - aus gutem Grund. Im Zweifelsfall gilt wie immer: Wo kein Kläger, da kein Richter. |
Zitat:
Hmmm naja ich glaub wenn man die originalversionen besitzt ist es kein problem. Ich hab zB für mein Jacko Bootleg die Original Laktos von Beatport gehabt und die originale Black and White von MJs "HIStory" Doppel CD genommen. |
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Wenn mans ned weitergibt kann man auch den Namen dazuschreiben *ggg* Dann liests ja auch keiner hahahaha :D EDIT: Es gibt genug Deejays die ihre Mixes in toller Qualität online stellen... Ganze Sets findet man Kiloweise im Internet ;) Das ist genau so ein Tatbestand... Nur irgendwie interessiert sich keiner dafür *g* |
Genau genommen ist es KEINE Grauzone sondern genau so illegal.
(Weil du ja keine Erlaubnis der Rechteinhaber oder deren Vertreter hast!) Wenn du aber alle Bestandteile hast, und das legal, kannst du ja darauf verweisen. Gerade in D gab es jetzt wieder einen Fall, wo 25 Youtuber abgemahnt wurden, weil sie unerlaubt Bootlegs eingestellt haben. |
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