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Zitat:
klar darfst du! als DJ hat dich das wenig zu interessieren, da für die anmeldung bei der akm der veranstalter zuständig is (inkl der bezahlung des kopierzuschlags). das einzige das dich interessieren sollte: wennst nur mit gfladderte sachen spielst werden irgendwann ein paar herren der akm kommen & dein zeug beschlagnahmen.. (dann solltest zumindest ne gekaufte bravo hits best of .... in reserve haben :rolleyes: ) Zitat:
klar - wieso solltest du sie sonst "kaufen"? Zitat:
das kann ich nicht genau beantworten. kanns mir aber nur sehr sehr schwer vorstellen, weil nach (zB) NÖ Veranstaltungsgesetz, LGBl. 7070-3, eine Veranstaltung die keine Vermutung einer öffentlichen Beteiligung zulässt bzw bei der private Einladungen verteilt werden, nach Rechtsansicht aller KEINE Veranstaltung ist - und somit auch NICHT als solche behandelt werden darf. Private Feiern (ohne öffentlichen Zugang) sind rechtlich also keine "Veranstaltungen", also kannst bei der AKM auch keine "Veranstaltung" melden. Vielleicht gibts eine Ausnahme - das weis Stevie aber sicher besser... ( er is das 'superbrain' der AKM :D :D ) |
Soweit mal danke! ;)
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Zitat von guenny123
3. Ich veranstalte eine private Party, muss ich AKM zahlen? thx im vorraus im urheberrecht steht, dass öffentliche vorführungen verboten sind. da eine private party, etwa bei dir daheim oder bei einem freund, keller, hütte, wo auch immer, keine öffentliche veranstaltung ist, geht das die AKM nichts an. |
Zitat:
Danke schön! ;) |
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