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du kannst sie auch wenn du nur nebenberuflich als dj arbeitest, absetzen
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Zitat:
*lol* so einfach ist es nicht, das Finanzamt sagt vorab NEIN,... grund, da du die Platten nicht nur für dein Beruf nützt sondern auch Privat nutzt.... aber nat+rlich gubt da auch wieder trickts z.B: ein Prozentsatz ausmachen wieviel Privat und wieviel Beruflich,... bei den CD's ist es genauso, nur da würde ich eher mehr Privat als Beruich muss da auch noch mit dem FA streiten :) und dies geht auch wenn man es nebenberuflich macht ;) |
aso, na des is eh klass, dauert aber noch ein paar jahre bis sich das lohnt bei mir :)
thx 4 answers! |
hmm... bei 1.000 Platten würd sich das ja schon irgendwie auszahlen ^^
Ich sollte mal all meine Rechnungen zusammensuchen *fg* und wie geht man dann damit am besten vor Berni? =) Rechnungen zusammenkratzen und dann dem FA ne Mail schreiben? *fg* ne, wie geht das echt? ^^ hab da echt überhaupt keine Ahnung bzw. keinen Plan ^^ lg Andi |
Zitat:
so einfach geht das nicht :) du musst zur FA geh und dort dich als Selbstständiger anmelden, dann musst du dort einen Betrag angeben wieviel du vorraussichtlich verdienst. je nachdem wie hoch der Betrag ist, bekommst du dann ein schreiben wieviel, ich glaub Vorsteuer oder lohnsteuer ist das muss ich zuhause nachschauen, du vorab zahlen musst (1/4 jährlich 1/2 jäahlich usw... das kann man dann je nach belieben einzahlen). Wenn du dich dann angemeldet hast kannst du nachfragen ob du CD's, Vinyls, MP3's Equipment usw... absetzen kannst. Das FA wird vorab sagen: NEIN, weil du denen nicht beweisen kannst das du sie ausschliesslich Beruflich verwendest. ist ja auch richtig, weil im auto hörst du auch MP3s oder CD's.... aber du kannst gegebenfalls, wenn der Berater vom FA das einwillig ein %-Satz ausmachen, wieviel du Privat und wieviel du Beruflich verwendest... und dann heisst es rechnungn Sammeln und im nächsten Jahr beim Steuerausgleich wird dies alles Berechnet. was du Fix absetzen kannst sind: KM-Geld, gewenad wo dein Name/logo draufsteht, Flugtickets, Hotelrechnung, Zugtickets usw... Zitat:
diese kannst du vergessen :), wir werden (wenn du den %-satz ausgemacht hast) nicht mehr abgesetzt :). das dies erst ab der Anmeldung der Selbstständigkeit gilt ;) |
bei mir stand damals aufm gewerbeschein drauf: "Durchführung musikalischer Darbietungen mittels technischen Musikwiedergabeanlagen"
Für die Steuer gab es die selben Regeln wie es sie immer gibt. Einnahmen - Ausgaben = Gewinn . Dem FA was das recht. Ausgemacht hab ich mit denen im Vornhinein nix. UST muss man natürlich gesondert abführen. Was man als selbstständiger nicht vergessen darf ist die gesetzliche Krankenversicherung. Die kann einen schon mal den tag vermiesen :) Also besser vorher informieren ! |
Wichtig ist auch, dass man einen DJ-Gig nur mit 10% Ust als "künstlerische Darbietung" versteuern muss.
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also ich hab mich nur als Selbstständig angemeldet (Nebenberuf) :) Gewerbe wäre mich abissl zu viel aufwand gewesen :D
Krankenversichert bin ich vom mein Dienstgeber *gg* |
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