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Free 21. November 2009 13:35

Zitat:

Zitat von RAZE
habs schon mal probiert, zwar nu kurz, aber ich finds doch a bisserl schwieriger, als man am anfang glaubt! jackson acapellas findest eh wie sand am meer!


ja wie gesagt war das bei mir ne sache von 2 stunden...und ich hab keinen schimmer von producing :D, also kanns so schwer nicht sein.

und angekommen isses bei den probehöreren bis jetzt ganz gut eigentlich :D (natürlich nachdem ich tonhöhe und lautstärke nochmal ein bisschen angepasst hatte ;) , btw: thx)

also ich warte dann mal auf ne version von einem produzenten, nicht von nem dj der zufällig nen musikc maker am rechner hat :ich_wars_nicht:

djparalyzer 21. November 2009 15:27

Ich sitz grad drann =) Wird nice *gg*

djparalyzer 21. November 2009 16:42

Black or Laktos (Gery Rydell Rebuilt Bootleg).mp3

Have fun ;)

Edit: File Quality 64 kbps

Yero 22. November 2009 15:50

wäre MJ nicht gestorben, gäbe es auch nicht diese geilen booties ;)

djparalyzer 22. November 2009 15:56

Naja es gab auch schon Bootys als MJ noch lebte. Und zwar sehr sehr feine ;) Alleine der Richard Grey Bootleg von Thriller vor 2 Jahren.

Vengeance 22. November 2009 16:39

Bin jetzt auf diesen Fred gestoßen :

http://www.dancecharts.at/forum/showthread.php?t=28281


Ich werde nicht fündig nach der Frage, ob man Bootys nun downloaden UND auflegen darf, oder nicht ?

Ein Bootleg ist doch nichts offizielles, auf legale Weise auch nicht besorgbar ?

Steve Guess 22. November 2009 16:50

Sieh es als eine Art rechtliche Grauzone. Es fängt sich ja schon dabei an, dass viele dieser Bootlegs aus Acapellas entstanden sind, die nie freigegeben wurden, dadurch dürfte man sie auch nicht veröffentlichen AFAIK.

Bei vielen Bootlegs steht ja auch nicht dabei, wer sie gemacht hat. Sollte doch eine Angabe dabei stehen, sind das meist lustige Dinge oder Initialien, aber so gut wie nie der Name des Produzenten - aus gutem Grund.

Im Zweifelsfall gilt wie immer: Wo kein Kläger, da kein Richter.

djparalyzer 22. November 2009 16:52

Zitat:

Zitat von Vengeance
Bin jetzt auf diesen Fred gestoßen :

http://www.dancecharts.at/forum/showthread.php?t=28281


Ich werde nicht fündig nach der Frage, ob man Bootys nun downloaden UND auflegen darf, oder nicht ?

Ein Bootleg ist doch nichts offizielles, auf legale Weise auch nicht besorgbar ?


Hmmm naja ich glaub wenn man die originalversionen besitzt ist es kein problem. Ich hab zB für mein Jacko Bootleg die Original Laktos von Beatport gehabt und die originale Black and White von MJs "HIStory" Doppel CD genommen.

djparalyzer 22. November 2009 16:53

Zitat:

Zitat von Steve Guess
Sieh es als eine Art rechtliche Grauzone. Es fängt sich ja schon dabei an, dass viele dieser Bootlegs aus Acapellas entstanden sind, die nie freigegeben wurden, dadurch dürfte man sie auch nicht veröffentlichen AFAIK.

Bei vielen Bootlegs steht ja auch nicht dabei, wer sie gemacht hat. Sollte doch eine Angabe dabei stehen, sind das meist lustige Dinge oder Initialien, aber so gut wie nie der Name des Produzenten - aus gutem Grund.

Im Zweifelsfall gilt wie immer: Wo kein Kläger, da kein Richter.


Wenn mans ned weitergibt kann man auch den Namen dazuschreiben *ggg* Dann liests ja auch keiner hahahaha :D

EDIT:

Es gibt genug Deejays die ihre Mixes in toller Qualität online stellen... Ganze Sets findet man Kiloweise im Internet ;) Das ist genau so ein Tatbestand... Nur irgendwie interessiert sich keiner dafür *g*

Berni 22. November 2009 17:00

Genau genommen ist es KEINE Grauzone sondern genau so illegal.
(Weil du ja keine Erlaubnis der Rechteinhaber oder deren Vertreter hast!)
Wenn du aber alle Bestandteile hast, und das legal, kannst du ja darauf verweisen.

Gerade in D gab es jetzt wieder einen Fall, wo 25 Youtuber abgemahnt wurden, weil sie unerlaubt Bootlegs eingestellt haben.

djparalyzer 22. November 2009 17:03

Zitat:

Zitat von Berni
Genau genommen ist es KEINE Grauzone sondern genau so illegal.
(Weil du ja keine Erlaubnis der Rechteinhaber oder deren Vertreter hast!)
Wenn du aber alle Bestandteile hast, und das legal, kannst du ja darauf verweisen.

Gerade in D gab es jetzt wieder einen Fall, wo 25 Youtuber abgemahnt wurden, weil sie unerlaubt Bootlegs eingestellt haben.


Vom Jacko gabs auch mal eine Pella Vinyl... http://www.decks.de/decks-sess/decks...a_album/btw-9n Nur so 4 info ;) Also ist es sehr gut möglich das man alle Parts legal haben kann ;)

Vengeance 22. November 2009 17:07

Zitat:

Zitat von Berni
Genau genommen ist es KEINE Grauzone sondern genau so illegal.
(Weil du ja keine Erlaubnis der Rechteinhaber oder deren Vertreter hast!)
Wenn du aber alle Bestandteile hast, und das legal, kannst du ja darauf verweisen.

Gerade in D gab es jetzt wieder einen Fall, wo 25 Youtuber abgemahnt wurden, weil sie unerlaubt Bootlegs eingestellt haben.



Sprich, wenn ich die beiden Originale auf legale Weise erworben habe ( Black and White, Laktos), ist es dann auch LEGAL, den Booty downzuloaden ?

Steve Guess 22. November 2009 17:33

Zitat:

Zitat von Berni
Genau genommen ist es KEINE Grauzone sondern genau so illegal.
(Weil du ja keine Erlaubnis der Rechteinhaber oder deren Vertreter hast!)
Wenn du aber alle Bestandteile hast, und das legal, kannst du ja darauf verweisen.

Gerade in D gab es jetzt wieder einen Fall, wo 25 Youtuber abgemahnt wurden, weil sie unerlaubt Bootlegs eingestellt haben.


Wow, 25 gleich? Das ist ja eine kräftige Gegenbewegung. :)

Und ich sag es ist DOCH eine Grauzone. 95% der Bootlegs könnte man auch live machen, soll mir mal jemand das Gegenteil beweisen. Du weißt worauf ich hinaus will glaub ich...

Abgesehen davon, die meisten Produzenten geben ihre Bootlegs an DJs weiter, wenn man sie nett danach fragt ;).

Berni 22. November 2009 17:48

Sind auch 17.500€.
Für einen Track.
Weiß ja nicht, wie viel du pro Woche verdienst, aber ich muss dafür 2 Wochen arbeiten gehen.

Paradeiser: Nicht dein Ernst, oder?
Das ist ja ein Whitelabel, das berechtigt zu gar nix.
(Nur weil man etwas kaufen kann, heißt es nicht, dass es legal ist, daraus ein Haus oder einen Track zu bauen!)
Da ist es genau so, wie bei den Bootlegs an sich.
Die werden oft nur geduldet, weil der Macher nicht auffindbar ist.

-CCF- 22. November 2009 19:20

Zitat:

Zitat von Berni
Sind auch 17.500€.
Für einen Track.
Weiß ja nicht, wie viel du pro Woche verdienst, aber ich muss dafür 2 Wochen arbeiten gehen.


du arbeitest 2 wochen für 17,500€ ????..........Was bist du denn vom Beruf ?

guenny123 22. November 2009 19:55

Producer und DJ :D

Ossi 22. November 2009 20:29

Und Mitarbeiter in einem Marktforschungsinstitut, dort allerdings nur Geringfügig ;)

Berni 22. November 2009 20:42

Fachverkäufer und Vermittler für Liebesdienste der gehobenen Art.
Du kennst mich sicher unter dem Namen Bert Wollersheim.

"Berni" nenne ich mich nur, wenn ich privat sein will.

Steve Guess 22. November 2009 20:52

Zitat:

Zitat von Berni
Die werden oft nur geduldet, weil der Macher nicht auffindbar ist.


Darum Grauzone. Der Produzent an sich ist schon nicht auffindbar, also verläuft die Spur irgendwo im Sand und es kümmert niemanden mehr.

Wenn sie jemandem auf den Senkel gehen wollen, dann dem, ders produziert hat.

Und da wären wir wieder bei meiner Aussage von vorher: Soll mir mal jemand nachweisen, dass ichs nicht live gemischt hab. Ab wann ist denn ein Bootleg ein produziertes Bootleg? Ich kanns doch auch live gespielt und gemixt haben, alle Parts besitzen und dann hab ich ja auch ein Bootleg - das ist dann illegal?

Ich sags nochmal: Grauzone.

Berni 22. November 2009 21:25

Eine Grauzone ist was anderes ...
Das wäre der Fall, wenns rechtlich nicht eindeutig auslegbar ist.
Ist es aber.
Daher keine Grauzone.
Zumal das ja auf die Whitelabels bezogen war vom Geri, nicht auf die Bootlegs.

Kannst dich auf den Kopf stellen und Stöpsel spielen, gegen Bert Wollersheim kommst du nicht an.
:D

djparalyzer 22. November 2009 23:47

Na gut ok :D aber einem kleinen Socken wie mir wird schon keiner am Arsch gehen. Mal abgesehen davon dass ich es ja auch nicht auf Vinyl pressen lasse oder so... :D

Stee Wee Bee 23. November 2009 09:45

Zitat:

Zitat von Vengeance
Bin jetzt auf diesen Fred gestoßen :

http://www.dancecharts.at/forum/showthread.php?t=28281


Ich werde nicht fündig nach der Frage, ob man Bootys nun downloaden UND auflegen darf, oder nicht ?

Ein Bootleg ist doch nichts offizielles, auf legale Weise auch nicht besorgbar ?


Du darfst auflegen, was Du willst. Theoretisch kann man ja auch Bootlegs live machen.

Was man natürlich nicht darf (wie auch sonst immer): damit Geld verdienen.

Also z.B. auf seiner privaten Seite zum Verkauf anbieten.

Ansonsten ist es mit Bootlegs allerdings wirklich zu 98% so, dass die MI sie eher als Werbung für ihr Produkt sieht.
Sonst würden nicht sogar auf Maxi-CDs die Acapellas zu finden sein.

Es ist doch die wesentlich billigere Variante, durch die Acapellas tausende Remixes zu erhalten, von denen jeder DJ irendeine finden wird, die er spielt (siehe Katy Perry), als tausende Euro für ein paar namhafte Remixer auszugeben, die dann womöglich noch am Geschmack des Zielpublikums vorbeischießen.

Steve Guess 23. November 2009 11:57

Stee Wee > Breni = True

Berni 23. November 2009 12:00

Was? Er widerspricht mir ja nicht.
Ich hab ja nicht behauptet, dass man Whitelabels nicht kaufen oder auflegen darf ...
Und das mit dem Geld hab ich ja auch gesagt.

Steve Guess 23. November 2009 12:04

Zitat:

Zitat von Berni
Genau genommen ist es KEINE Grauzone sondern genau so illegal.


Eben nicht! Es ist nicht eindeutig geklärt, wird aber in den meisten Fällen toleriert. Gründe hat der Stevie vorher gepostet.

Berni 23. November 2009 12:08

Nein, es ist rechtlich eindeutig geklärt, dass du ohne Zustimmung (= Genehmigung) des Urhebers seine Werke NICHT bearbeiten oder verbreiten darfst / dürftest.
Was Stevie sagt, ist dass es vom Marketing her toleriert wird, weils Werbung ist.
Das macht es aber rechtlich nicht legal.

Bevor ich mitten in der Pampa in die Hosen einnässe, bleib ich auch stehen und uriniere öffentlich.
Trotzdem wird öffentliches Urinieren bestraft.
Egal ob auf der Autobahn, der Einkaufsstraße oder dem Bahnhof.
Da ich aber auf der Pampa niemanden zu erwarten habe (und wenn, dann ist es dem egal), erleichtere ich mich.

djparalyzer 23. November 2009 12:34

Zitat:

Zitat von Berni
Da ich aber auf der Pampa niemanden zu erwarten habe (und wenn, dann ist es dem egal), erleichtere ich mich.


Na dann lass mal laufen HAHA ;) *jokin'*

Steve Guess 23. November 2009 13:50

Zitat:

Zitat von Berni
Nein, es ist rechtlich eindeutig geklärt, dass du ohne Zustimmung (= Genehmigung) des Urhebers seine Werke NICHT bearbeiten oder verbreiten darfst / dürftest.


Das stimmt, aber der von dir beschriebene Vorgang passt auf die wenigsten Bootlegs. Ich verändere ja nicht das Werk von ihm, sondern ich kombiniere es mit einem anderen. Und DAS ist sehr wohl erlaubt lieber Berni :).

Ich erwähns gern nochmal: 99% der Bootlegs könnte man live auch machen und das ist zu 100% legal - soll mir mal jemand nachweisen, dass ichs nicht live gemacht hab ;).

Chris B. 23. November 2009 13:56

Zitat:

Zitat von Steve Guess
Ich verändere ja nicht das Werk von ihm, sondern ich kombiniere es mit einem anderen. Und DAS ist sehr wohl erlaubt lieber Berni :)


Dazu müsste man wissen, ab wann man von Editieren spricht - was ja auch nicht erlaubt wäre.

Ich hätte mal vermutet, dass wenn du zwei Nummern kombinierst, du dabei den Kontext zerstörst. Sprich, du veränderst das Lied in seiner Erscheinung, in seinem Inhalt und veränderst die Intention des Urhebers.
Was man durchaus als Editieren verstehen könnte und womit nicht jeder Künstler einverstanden sein wird.

Berni 23. November 2009 13:59

That's it chrisby ... sogar zum kürzen ab 1,2 Sekunden braucht man die Erlaubnis.

Aber bevor jetzt wieder hundert mal das selbe kommt:
Steve Guess hat Recht, ich ziehe alles zurück.

Steve Guess 23. November 2009 14:20

Ich behaupte nicht, dass ich Recht habe, aber ich behaupte, dass im Moment nicht genau festgelegt ist, ob die Bootleg Sache erlaubt ist oder nicht. Fakt ist, verkaufen darf mans nicht.

Wenn wir schon so genau sind: Nach Chris' Definition würden manche Leute bei jedem Übergang das Urheberrecht verletzten, weil sie drei oder gar mehr Lieder mischen. Eventuell ist die Intention des Urhebers dabei noch gegeben, sicher kann ich mir aber nicht sein. Am besten ich ruf ihn vorher an und frag ihn, ob ihm dieser Übergang genehm ist. Der Kontext der Lieder werden hier definitiv geändert.

Ich bleib dabei Berni, der von dir beschriebene Vorgang ist definitiv illegal, das unterschreib ich. Nur ist meiner Meinung nach nicht ganz geklärt, ob dieser Vorgang so bei den Standardbootlegs statt findet.

BTW haben wir diesen Thread jetzt ziemlich missbraucht, wenn wir diese doch sehr interessante Diskussion weiterführen wollen, dann könnten wir dazu die "Rechteecke" verwenden.

Chris B. 23. November 2009 14:25

Zitat:

Zitat von Steve Guess
Ich behaupte nicht, dass ich Recht habe, aber ich behaupte, dass im Moment nicht genau festgelegt ist, ob die Bootleg Sache erlaubt ist oder nicht.


Somit hast du dann aber Unrecht.
Das ist nur dann erlaubt, wenn du diesen Bootleg nur für dich machst, ihn weder öffentlich aufführst, noch verbreitest. Erlaubt nur dann, wenn du die schriftliche Erlaubnis vom Urheber bzw. von demjenigen an den der Urheber die Verwertungsrechte abgetreten hat.

Das ganze rennt nach "Wo kein Kläger, da kein Richter". Außerdem ist in unseren, ich nenns mal undergroundigeren Sektor ohnehin als Promotion zu sehen - aber wie's jemand zu sehen hat, kann man keinem vorschreiben. Gibt sicher Artists die sich daran stören.

Steve Guess 23. November 2009 14:33

Zitat:

Zitat von Chris B.
Somit hast du dann aber Unrecht.
Das ist nur dann erlaubt, wenn du diesen Bootleg nur für dich machst, ihn weder öffentlich aufführst, noch verbreitest.


Dann darf ich auch keine Übergänge öffentlich aufführen. Da wären wir dann beim nächsten Streitfall: Wann ist es ein "normaler" Übergang und wann ein live Bootleg?

Wenn ich sowas live mixe bei uns im P2, dann könnte sichs jemand übers Webradio mitschneiden und schon wäre es verbreitet. Bis mir das Gegenteil bewiesen wird bleib ich dabei, man kanns nicht so genau sagen :D.

Vengeance 23. November 2009 15:04

Ok, also in kurz :

Im Grunde ist es erlaubt, wenn ich Bootys aus diversen Internetseiten auflege, sofern ich die dazu verwendeten Parts rechtlich legal erworben habe.
(keiner kann sagen, ob ich das nicht vll. doch live gemixed hab ...)

Steve Guess 23. November 2009 15:09

So würde ich es interpretieren.

Chris B. 23. November 2009 15:11

Wird ein Musikwerk nicht originalgetreu wiedergegeben, so muss dafür die Zustimmung der Rechteinhaber eingeholt werden. Eine musikalische Veränderung (Kürzung, neues Arrangement u.ä.) stellt ebenso eine Bearbeitung dar wie jede Textänderung, also auch Übersetzungen und Ergänzungen zum Originaltext.

Die Rechteinhaber können ihre Zustimmung zur Bearbeitung ohne Angabe von Gründen verweigern oder an Bedingungen knüpfen.

Steve Guess 23. November 2009 15:12

Cool, dann begehe ich bei jedem Übergang ein Verbrechen.

Chris B. 23. November 2009 15:19

Naja, so wie ich das interpretiert habe, ist das, solange dem Urheber die gebräuchliche Art der Werkswiedergabe bewusst ist, kein Problem.

Stee Wee Bee 23. November 2009 17:24

Zitat:

Zitat von Chris B.
Wird ein Musikwerk nicht originalgetreu wiedergegeben, so muss dafür die Zustimmung der Rechteinhaber eingeholt werden. Eine musikalische Veränderung (Kürzung, neues Arrangement u.ä.) stellt ebenso eine Bearbeitung dar wie jede Textänderung, also auch Übersetzungen und Ergänzungen zum Originaltext.

Die Rechteinhaber können ihre Zustimmung zur Bearbeitung ohne Angabe von Gründen verweigern oder an Bedingungen knüpfen.



Hier geht es eher darum, dass man ein Werk nicht unangefragt für z.B. eine Compi kürzen darf.

Weniger um den Rundfunk.

Weil dann dürfte man einen Song auch nicht vor den Nachrichten ausblenden.

Im Radio darf eigentlich alles gespielt werden.

RAZE 23. November 2009 23:46

@ paralyzer ... geri rydell etc...

dein posteingang is leider voll, meine pm hat nimma platz! :)


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