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DJSub-Zero 24. February 2009 13:42

ja nur das problem ist wie will man das nachweisen das jemand nichts verdient hat, es braucht nur zulaut sein, die Polizei kommt, und die können auch kontrollen machen.

gerade in der gastronomie gibt es sehr viele schwarzarbeitet. nur wie willst es nachweissen das er das "freiwillig macht ohne bezüge"

ziesi 24. February 2009 13:43

Naja könnt ich da nicht ne Art Vertrag mit den "Veranstaltern" machen das ich von xx Uhr bis xx Uhr gratis arbeite?

IAN NEVARRA 24. February 2009 13:46

Wer meldet sich schon für einen Maturaball extra an LOL. Mehr bürokratischer Aufwand als nutzen... man muss es ja nicht übertreiben.
Wenn was passiert, that's eben life.

Chris B. 24. February 2009 13:48

Seh es ähnlich wie Schicki... Ich kann mir übrigens nicht vorstellen, dass man für etwas Einmaliges einen Gewerbeschein brauchen sollte. Gibt vielleicht irgendeine sonderregelung.

ziesi 24. February 2009 13:50

also was sagt ihr ? riskieren j/n? xD

reini 24. February 2009 13:51

Gibt genug Clubs wo nur ein DJ angmeldet ist, aber viel mehr spielen...

Machs einfach, da passiert nix, da kann gar nix passiern. Glaubst die machen sich die Arbeit? Die sind nichtmal kommen, wies bei uns und 21 anderen in der Siedlung in einer Nacht einbrochen haben...

DJSub-Zero 24. February 2009 13:52

@ schicki

richtig :) aber die frage war ja
-------
Jedoch meinte er das man dafür ein angemeldetes Gewerbe als DJ braucht?
Könnt ihr mir da von der rechtlichen Seite her helfen?

-------

und wenn du schule einen angemeldetn Dj haben möchte :) why not? ist deren entscheidung uns somit ist es dann "bürokratie" :)

aber der aufwand ist schon heftig wie du sagt :)... aber die meisten schulen nehmen eh einen schüler und der soll das dann machen *gg*

hab selbst bei meiner anmeldung hat es über 1 stunde gedauert: das deppate warten, dann die Formulare usw... bla bla bla

ziesi 24. February 2009 13:55

Aber generell könnte ich mich schon mit 17 Jahren als Schüler anmelden?

IAN NEVARRA 24. February 2009 13:57

Mir ging es bei der Frage prinzipiell mehr um die (Unfall-)Versicherung als um die Gewerbeberechtigung ansich. Die einzige Sorge, die ich hätte, wäre wenn ich über ein Kabel stolpere, mit dem Fingernagel in die Spur des Linefaders käme und mit der Nase im Mikro-Input stecken bleiben würde.... wer mir dann die Pediküre zahlen würde! chch :D :D

Chris B. 24. February 2009 13:57

Zitat:

Zitat von ziesi
Aber generell könnte ich mich schon mit 17 Jahren als Schüler anmelden?


Am besten meldest dich als DJ an :D


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