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weil ers anscheinend
- in voller Länge zum Download angeboten hat - in "fast" Cd Qualität Online gestellt hat @ Chris B. Ach geh mir doch nicht immer dazwischen sapperlot *ggg* |
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Das würde mal wirklich sinn ergeben! Thx! ;) |
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btw. war er ja nicht mal selbst der produzent des bootlegs und hat sich mit fremden federn geschmückt.... :rolleyes: |
der smooth hats um einiges smoothiger erklärt als ich :D
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In der Kürze liegt die Würze :D:D |
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Kommt immer drauf an, in welchem Zusammenhang! :hihi: |
Erstmal danke für die vielen Antworten.
Dann stellt sich mir die Frage: Wie macht ihr das wenn ihr nen Remix macht? Z.bsp: Ayo Technology (Guenta K. remix) kann mir kaum vorstellen das ihr da bei 50cent oder Timberlake nachgefragt habt, oder irre ich mich da?:eek: Oder bei Cascada gibts tausende von Remixen, wurde da wegen jeden ne Anfrage hingeschickt? lg feeLz |
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Wenn ichs jetzt richtig verstanden habe, ersparst du dir allerdings solche Anfragen, wennst an Bootleg machst! Weils ja was "inoffizielles" is!
Möglichkeit B wäre dann das sg. Whitelabel, i glaub da erspart man sich solche Anfragen auch. Allerdings unterscheidet sich Whitelabel vom Bootleg wiederrum dadurch, dass Whitelabel Platten ja veröffentlicht werden u der Interpret, also sprich der der den RMX gemacht hat, unbekannt bleibt! ;) Bitte korrigiern falls irgendeine aussage von mir falsch sein sollte! Thx! |
Also wenn ich zb. von PYHUFD nen remix mache, mach ich mich damit strafbar.
Aber nen Bootleg darf ich machen?! Und wo ist genau der Unterschied? Bootleg = inoffiziell, Remix = offiziell? Aber als Newcomer wird man ja warscheinlich keine Freigabe bekommen, oder irre ich mich da? Wie war das bei euch so? lg feeLz |
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