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Vollständige Version anzeigen : Darf man mit 16 oder 17...


DJ BSM
9. January 2003, 20:42
Hi,

ich hab ne Frage, und zwar wollten ein paar ander DJs aus meinem bekanntenkreis und ich mal demnächst in einem Kneipe*Halle auflegen nur wir sind alle 16 bzw 17 dürfen wir da eigentlich noch nach 12 Uhr auflegen rechtlich gesehen? Wenn nicht was kann man dagegen tun ?

grtz

DJ BSM

::.. cross ..::
9. January 2003, 21:12
Dere!!!

Wie kann man das mit 14 entgehen :D :D :D

Gruß, DjCrossover :cool:

DJ BSM
9. January 2003, 21:39
vielleicht müsste man dem Veranstalter eine Einverständniserklärung seiner Eltern geben...

grtz

DJ BSM

DJ-Discover
9. January 2003, 22:04
Also soweit ich jetzt informiert bin , darf man mit 16 Jahren jetzt solange in einer Discothek bleiben wie man will !!
Besserts mich aus , wenn ich unrecht hab !! ;)

N-Forcer
9. January 2003, 22:39
ok, dann will ich mal, Mario!
Es heisst BESSERT mich aus und net BESSERTS!! :D :D :D ;)

Indurro
9. January 2003, 22:40
Jugendschutzgesetz ist landesabhängig, da gibts glaub ich kein Gesetz für ganz Österreich.
Aber BSM ist ja aus Deutschland...
Erkundig dich einfach! Findest sicher im Netz irgendwo eine Seite mit dem Jugendschutzgesetz.
Bei uns in der Steiermark darf man - soweit ich weiß - erst ab 18 solange fortgehen wie man will, mit 16 glaub ich bis 2 in der Früh.
Aber kann leicht sein dass ich mich irre, bin ja schon etwas über dem Alter ;)

DJ-Discover
9. January 2003, 23:25
Tja erstens kanns mir eigentlich auch egal sein , da ich ja auch schon 18 bin !! :D :D

Und zweitens : Mir war klar dass das jetzt wieder kommt Mischa . habs erst zu spät gesehen , dass ich einen Gramatikfehler machte , und deshalb wollte ich auch nicht extra editieren !! ;)

DJ Rotterdam
10. January 2003, 02:57
</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von DJ Discover:
Gramatikfehler</font>[/QUOTE]Und auch noch einen "Rechtschreibfehler" ;)

Aber soweit ich weiss (und das finde ich auch so richtig!) darf man erst ab 18 Jahren auflegen, da dies ja Nachtarbeit ist und man diese erst mit dem 18. vollendeten Lebensjahr praktizieren darf!

N-Forcer
10. January 2003, 08:06
</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von DJ Rotterdam:
....... darf man erst ab 18 Jahren auflegen, da dies ja Nachtarbeit ist und man diese erst mit dem 18. vollendeten Lebensjahr praktizieren darf!</font>[/QUOTE]Seit wann muss man volljährig sein, um Nichtarbeit praktizieren zu dürfen!?? :D

@Discover du hast schon wieder einen Fehler in deinem Satz: Satzbaufehler!! :eek: :D :D :D

Lee
10. January 2003, 08:18
Soweit ich weiss darf man im nächtlichen Business erst ab 18 arbeiten ...also auch auflegen, obwohl ich das damals schon mit 17 bis 3 Uhr morgens machte (naja schwarzarbeit.. wissts eh).

Glaube kaum, dass 16 bzw. 17 jährige überhaupt die erlaubnis bekommen eine Party steigen zu lassen (Getränke ausschank, kaution für den saal u.s.w.)

So ne Frage nebenbei: ab wann darf man eigentlich Superalkohol konsumieren? Auch ab 16??

DJ-Discover
10. January 2003, 09:05
@DJ Lee : Was meinst du mit Superalkohol ??
Also , "leichte" Alkoholische Getränke wie Bier ,Hooch usw. mit 16 !!!
Jedoch Spiritousen erst mit 18 !!

@ N-Forcer : Wollts mich hier jetzt fertig machen oder was :D :D :D ,ausserdem kenn ich keine "Nichtarbeiter" !! (Ausser dich) !!! :D :D

N-Forcer
10. January 2003, 09:40
@Discover :D :D :D :D :D

@Lee was verstehst du unter SUPERalkohol?? Hab i nu nie ghört!

Lee
10. January 2003, 09:56
Superalkohol?? ist das Wort gar nicht gängig bei euch? Naja das ist Ein Alkoholisches Getränk mit über 40% vol. (weiss jetzt selbst nicht genau obs 40% vol. sind)
aber dj discover hats jetzt eh schon beantwortet: "spirituosen mit 18" ...aber die bekommt ein 16jähriger überall auch wie die mutter die semmel beim bäcker.

DJ Rotterdam
10. January 2003, 11:00
</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von N-Forcer:
Seit wann muss man volljährig sein, um Nichtarbeit praktizieren zu dürfen!??</font>[/QUOTE]Es heisst "Nachtarbeit"!
Um deine Frage zu beantworten:"Immer schon" da Kinder eh nix um 3 Uhr früh in einem Lokal für Erwachsene verloren haben!

Berni
10. January 2003, 11:08
Nichtarbeiten darf man immer, sollte man aber nie :D

Na, folgendes:

Normalerweise sollte es in jeder größeren Stadt in Ö sogen. "Jugendberatungsstellen" des Landes geben, da kann man sich darüber informieren.

Wie das in D ausschaut weiß ich leider nicht .. .

[ 10-01-2003, 12:10: Beitrag editiert von: Börni ]

DJ BSM
10. January 2003, 13:11
na wir wollen ja nur die Musik machen bis spät in die früh! Getränke und jedne restlichen Krams erledigt der Kneipen bzw Hallebesitzer, naja könnt euch ja mal die location unter www.ente-gerolstein.de (http://www.ente-gerolstein.de) anschaun! Fesche Homepage *gg*

Aber ich schau mal was ich im Netz so finde...! Moment da fällt mir gerade ein, wenns auf nen DJ Contest mitmachst kann man auch ab 16 teilnehmen, hab bisher noch an keinem dran teilgenommen aber da gehts ja sicherlich auch später als 12 uhr oder?

grtz

DJ BSM

bass 2003
10. January 2003, 13:11
so ich klär euch einmal auf:

gesetzlich:
ausgangszeiten : bis 16 jahre bis 1
ab 16 solange man will.

-----------&gt; auf das schaut aber keiner!!

alkohol: "leichter Alkohol" : Bier,... -&gt; ab 16
Spirituosen: ab 18

----&gt; glaubt´s mir auf das schaut auch keiner

nachtarbeit: (also auch dj-ing) -&gt; ab 18
--&gt; könnte aber mit einverständnis erklärung der eltern funtionieren...

mfg bass

-----------
stay hard to the core!!!

DJ BSM
10. January 2003, 13:19
so hab da noch was gefunden:

§ 3 [Aufenthalt in Gaststätten]

(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter sechzehn Jahren nur gestattet werden, wenn ein Erziehungsberechtigter sie begleitet. Dies gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche

1. an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen,

2. sich auf Reisen befinden oder

3. eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen.

(2) Jugendlichen ab sechzehn Jahren ist der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten bis 24 Uhr gestattet.

(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.

aber werde mich da noch tiefer erkundigen ob man keine Sondergenehmigung mit Einverständniserklärung etc durchzukriegen smile.gif We'll see...

Edit: seh grad Bass.. hat schon fast alles beantwortet aber egal. Werd euch dann bescheid sagen obs mit Einverständniserklärung geht !

grtz

DJ BSM

[ 10-01-2003, 14:21: Beitrag editiert von: DJ BSM ]

DJ Rotterdam
10. January 2003, 13:22
</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von DJ BSM:
auf nen DJ Contest mitmachst kann man auch ab 16 teilnehmen</font>[/QUOTE]Sicher nicht, wenn er nachts stattfindet!
Bei uns war ja auch mal einer in den Wiener Nachtschichten, aber da gings auch erst ab 18!

DJ BSM
10. January 2003, 13:32
Also bei uns in der Disse hier ist ab 16, denke mal das geht dann um 11 los ! dann fängen die 16 jährigen an und müssen da um 12 die Party verlassen smile.gif Wie scheiße...

grtz

DJ BSM

madi
12. January 2003, 22:47
</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von N-Forcer:

Seit wann muss man volljährig sein, um Nichtarbeit praktizieren zu dürfen

</font>[/QUOTE]Also das ist wiederrum auch eine interessante Fehlervariante!

Ich bin im übrigen schon 22 und betreibe auch so oft wie's geht "Nichtarbeit". http://www.dancecharts.at/ubb/icons/icon7.gif http://www.dancecharts.at/ubb/icons/icon7.gif

Grossartiger Job, ist das!

mfg madi

Ps.: Ich denk mir ich werd mir ein Vokabelheft anlegen für dieses Forum. ;)