Loopo
12. November 2001, 12:12
Wie zu erwarten bekam ich heute die Strafverfügung von meinem kleinen Wels-Abenteuer (der werte Leser wird sich vielleicht noch erinnern), welches ich nach dem Member-Treffen auf der Heimfahrt erlebte.
Folgender Sachverhalt:
Strafverfügung
Sehr geehrter Herr Morgenbesser! ("geehrt"? ich muss ins Gefängnis!!!)
Sie haben folgende Verwaltungsübertretungen begangen: (he! es war nur eine!)
Tatort: Gemeinde Ansfelden, A1 bei km 170.000 in Richtung Salzburg (was? genau 170.000 ???)
Tatzeit: 06.10.2001, 18.31 Uhr
Fahrzeug: KFZ, NK-**** (geht euch nix an)
- Sie haben als Lenker eines Fahrzeuges entgegen dem Vorschriftszeichen "Geschwindigkeitsbeschränkung(erl. Höchstgeschwindigkeit)" die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten.
100 km/h erlaubte Höchstgeschwindigkeit
131 km/h gefahrerene Geschwindigkeit *mittels Messung festgest.*
Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt:
$ 52 lit.a Z.10a und & 99 Abs.3 lit.a Straßenverkehrsordnung 1960 (StV0 1960)
Daher wird über Sie folgende Strafe verhängt: (na hauptsache nicht auf mich gehängt)
Geldstrafe gemäß $99 Abs.3 lit.a StVO 1960 ATS 1.500.00
Ersatzfreiheitsstrafe: 48 Stunden (ich bin noch am überlegen was ich mache)
bla bla bla
Interessant bleibt ja nur noch der Sachverhalt:
ich wäre 131 bei einer 100er Beschrängkung gefahren. Ich mein ich war doch fix und foxi als ich heimgefahren bin, aber so dicht auch ned.
1. Handelte es sich entweder um eine 80er oder 60er Beschränkung
2. Bin ich maximals 115 km/h (ich habe bereits rauftoleriert) gefahren
3. bin ich genau 1 km/h über der 30er Regelung
Naja, was solls, hauptsache ich habe den Lappen noch :D
So long
Folgender Sachverhalt:
Strafverfügung
Sehr geehrter Herr Morgenbesser! ("geehrt"? ich muss ins Gefängnis!!!)
Sie haben folgende Verwaltungsübertretungen begangen: (he! es war nur eine!)
Tatort: Gemeinde Ansfelden, A1 bei km 170.000 in Richtung Salzburg (was? genau 170.000 ???)
Tatzeit: 06.10.2001, 18.31 Uhr
Fahrzeug: KFZ, NK-**** (geht euch nix an)
- Sie haben als Lenker eines Fahrzeuges entgegen dem Vorschriftszeichen "Geschwindigkeitsbeschränkung(erl. Höchstgeschwindigkeit)" die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten.
100 km/h erlaubte Höchstgeschwindigkeit
131 km/h gefahrerene Geschwindigkeit *mittels Messung festgest.*
Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt:
$ 52 lit.a Z.10a und & 99 Abs.3 lit.a Straßenverkehrsordnung 1960 (StV0 1960)
Daher wird über Sie folgende Strafe verhängt: (na hauptsache nicht auf mich gehängt)
Geldstrafe gemäß $99 Abs.3 lit.a StVO 1960 ATS 1.500.00
Ersatzfreiheitsstrafe: 48 Stunden (ich bin noch am überlegen was ich mache)
bla bla bla
Interessant bleibt ja nur noch der Sachverhalt:
ich wäre 131 bei einer 100er Beschrängkung gefahren. Ich mein ich war doch fix und foxi als ich heimgefahren bin, aber so dicht auch ned.
1. Handelte es sich entweder um eine 80er oder 60er Beschränkung
2. Bin ich maximals 115 km/h (ich habe bereits rauftoleriert) gefahren
3. bin ich genau 1 km/h über der 30er Regelung
Naja, was solls, hauptsache ich habe den Lappen noch :D
So long