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Vollständige Version anzeigen : "Legal Auflegen"?


Dj Furious
2. September 2002, 18:14
Hab da mal ne Frage.
Wenn ich mir CD`s oder Vinyls kaufe steht auf den Covern immer: Keine unerlaubten Aufführungen oder Sendungen.
Ist das jetzt legal wenn ich mit diesen CD`s -
Vinyls auflege oder nicht.?

Stee Wee Bee
2. September 2002, 19:11
Natürlich ist es legal, weil ja die Disco AKM-Abgaben bezahlt.
Ausserdem bezieht sich das eher auf unerlaubte Rundfunkaufführungen.

Luke202
2. September 2002, 22:19
wenn ich jetzt aber selber eine kleine party veranstalte, müsste ich ja theoretisch auch solche gebühren zahlen.

wird das gemacht / kontrolliert?

Leki
2. September 2002, 22:24
bei einer offiziellen Veranstaltung (behördlich gemeldet) werden auch AKM Abgaben fällig!

Indurro
2. September 2002, 22:25
Privatparty normalerweise nicht, sonst theoretisch schon.
Obwohl ich die Frage von Dj Furious nicht so schlecht finde... Immerhin steht ja auf den Tonträgern drauf, dass keine unerlaubten Aufführungen oder Sendungen erfolgen dürfen.
Clubs/Discos usw. zahlen Gebühren an die AKM (Autoren, Komponisten und Musikverleger), Radiostationen an die Austromechane (korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege)
Mit jedem Kauf eines Tonträgers - seis nun CD, Vinyl, MC oder sonstiges - geht ein gewisser Bereich an die AKM, und die schüttet einen Prozentsatz wieder an die Urheber (Produzenten etc.) aus.

Aber bei den "Privat-Parties" weiß ich das auch nicht so genau... wenn du eine Veranstaltung anmeldest musst du jedenfalls einen Beitrag leisten, ansonsten?

Leki
2. September 2002, 22:38
Reine Vermutung:
eine unerlaubte "Vorführung" (sprich gebührenpflichtig) ist das ganze wahrscheinlich dann, wenn es sich um eine Kommerzielle Veranstalltung handelt - sprich Geld damit verdient wird
Is ja bei Homepages auch so ähnlich. Ich glaub der Webmaster hat mal geschrieben, daß man bei einem Webradio nur dann gebühren zahlt, wenn man mit der Homepage, sprich mit dem Radio Geld verdient - Durch Sponsoren oder dergleichen
... kann man das so vergleichen?!?!?!?!

Stee Wee Bee
2. September 2002, 22:41
AKM ist zuständig füralle Formen der Aufführung (Radio, Clubs, Konzerte, TV, etc.)

Austro Mechana ist zuständig für mechanische Rechte, sprich Beteiligung der Komponisten/Autoren am (Bild)Tonträgerverkauf.

Indurro
2. September 2002, 22:42
@Leki: Naja.. auf einer Seite hast du sicher recht.
Aber! Es gibt zB genügend illegale MP3 Seiten, die MP3 zum freien Download anbieten und aber kein Geld damit verdienen (auch keine Werbung), das ist aber auch nicht legal, weil es gegen das Urhebergesetz verstößt!

Ich glaub dass das nicht allein am "Geld verdienen" liegt.

Fakt ist allerdings dass man einen legal erworbenen Tonträger natürlich spielen darf (no na...)

Bei den Privatparties gibts natürlich keine AKM Abgaben, klar... bei den angemeldeten Veranstaltungen allerdings schon.

Indurro
2. September 2002, 22:44
<BLOCKQUOTE>Zitat:</font><HR>Original erstellt von Stee Wee Bee:
Austro Mechana ist zuständig für mechanische Rechte, sprich Beteiligung der Komponisten/Autoren am (Bild)Tonträgerverkauf.<HR></BLOCKQUOTE>

Hmm.. wo liegt dann der Unterschied zwischen AKM (D: Gema) und Austromechana? Ich dachte AM sei für Radio zuständig... :confused:

Leki
2. September 2002, 22:45
Also mit Downloads hat das ganze nix zu tun würd ich sagen ... Das is ja keine Vorführung, sondern ein "zur Verfügung stellen"
Das sind 2 verschiedene paar Schuhe

Wenn ich zu hause eine Party mache, dort Musik gespielt wird, und ich Eintritt kassiere, weiß ich nicht, ob ich das nicht anmelden müßte ... ich mein wegen der Musik wird sicher keiner was sagen, aber obs rechtens ich weiß ich deshalb auch noch nicht.

[ 02.09.2002: Beitrag editiert von: LEKI ]

Olvatrolta
10. September 2002, 09:19
@ Leki
Blechen müsstest du prinzipiell schon (wurde ja schon unten erwähnt, sobald Eintritt verlangt wird, ist es kommerziell und es müssen Abgaben gezahlt werden), nur wer wird das bei eine Privatparty schon als EINTRITT titulieren, wohl doch viel eher als KOSTENBETEILIGUNG, oder? :D :D :D

Du hast halt zufällig vorher für alle das Essen und Trinken eingekauft und sie geben dir nun das Geld zurück.

Ausserdem: Wo kein Kläger da kein Richter (Oder hast du solche Freunde, dass du gar keine Feinde mehr brauchst? ;)

Grüße

Oliver

N-Forcer
10. September 2002, 09:47
des wollt i eh a immer schon wissen wie des mit dem Eintritt aussieht, jetzt was i`s ah! tongue.gif
Michael :rolleyes: