Vollständige Version anzeigen : Einspruch! Der ultimative Rechts-Thread!
Sam Valve
25. June 2009, 09:21
NEIN! Es geht nicht um eine politische Diskussion, sondern um Gesetze bzw. Rechte! :hihi:
Ich hab da ein paar Fragen und dachte mir, ich mach da einen neuen Thread auf, vllt, gehts ja anderen gleich ;).
Also:
Frage 1: Bei uns zu Hause hat jeder Mieter 1 Parkplatz für sich, der auch mit der Hausnummer beschriftet ist. So, was ist nun, wenn ein fremdes Auto ( kein Nachbar ) dort längere Zeit steht ( ca. 1 Stunde )? Darf man den abschleppen lassen, sprich, wer zahlt die Rechnung? Ich als Auftraggeber oder der "Falschparker"?
Frage 2: Erst vor wenigen Tagen habe ich wieder so ne Mail bekommen, dass ich eben im Lotto gewonnen habe und ich jetzt meine Daten bekannt geben muss und so bla bla bla mit einer Adresse unten vom Absender. Natürlich reagiere ich sonst mit sofortiger eliminierung solcher Mails jedoch dachte ich mir, ich schreib dem mal zurück, dass ich bereits meinen Anwalt kontaktiert habe und der bereits alles mögliche in die Wege geleitet hat. Dürfte ich sowas behaupten, obwohl es nicht stimmt oder ist es scheißegal?
Lg
DJ-Feer
25. June 2009, 09:27
Servas,
also bei Punkt 2. kann ich nur sagen, das sich das nicht viel bringen wird.
Da es meistens bzw. eh immer um Bots handelt die es automatisch verschickt.
Wennst zurück schreibst kriegst jetzt noch mehr Mails.
Da sie jetzt wissen, das die Adresse auch 100% aktiv ist.
lg
Petzi
25. June 2009, 09:28
Bezüglich zweitem:
Ich hatte auch dauernd sms von Jamba bekommen, keine Ahnung weshalb. Jedenfalls hatte ich damals auch mit einer Klage meines Anwaltes gedroht.
Dann kam noch eine sms, dass es ihnen leid tut und sie mich nicht mehr belästigen.
Nur bei dir hört es sich fast nach einem Spammail an, deshalb weiß ich nicht, ob deine Antwort überhaupt angekommen ist :D
Chris B.
25. June 2009, 09:46
Frage 1: Bei uns zu Hause hat jeder Mieter 1 Parkplatz für sich, der auch mit der Hausnummer beschriftet ist. So, was ist nun, wenn ein fremdes Auto ( kein Nachbar ) dort längere Zeit steht ( ca. 1 Stunde )? Darf man den abschleppen lassen, sprich, wer zahlt die Rechnung? Ich als Auftraggeber oder der "Falschparker"?
Woher willst du wissen, ob:
1. Das nicht z.B. sein Dienstwagen ist?
2. Er sich mit jemanden ausgemacht hat, dass dieser den Parkplatz nutzen darf?
vielleicht ist es sein eigener parkplatz, oder er fragt uns im namen seines nachbarn da sie unlängst darüber geredet haben ;) ...oder es is einfach eine rein theoretische frage weil ihm grade fad im kopf ist :D
btw...wenns mit dir aber wirklch nix zum tun hat, was interessierts dich dann überhaupt? :D
Frage 1: Bei uns zu Hause hat jeder Mieter 1 Parkplatz für sich, der auch mit der Hausnummer beschriftet ist. So, was ist nun, wenn ein fremdes Auto ( kein Nachbar ) dort längere Zeit steht ( ca. 1 Stunde )? Darf man den abschleppen lassen, sprich, wer zahlt die Rechnung? Ich als Auftraggeber oder der "Falschparker"?
Das würde ich deinen Hausverwalter fragen, imo kannst einen Zettel auf die Windschutzscheibe legen das der Falschparker hier nicht parken darf und bei eventueller Wiederholung mit einer Anzeige zu rechnen ist.
Wenn es sich um Eigentumswohnungen handelt, darfst du das Auto abschleppen lassen bzw. den Falschparker anzeigen, da der Parkplatz dann deiner Wohnung, auch im Grundbuch (Parifizierung), zugewiesen ist.
Sam Valve
25. June 2009, 10:14
vielleicht ist es sein eigener parkplatz, oder er fragt uns im namen seines nachbarn da sie unlängst darüber geredet haben ;) ...oder es is einfach eine rein theoretische frage weil ihm grade fad im kopf ist :D
btw...wenns mit dir aber wirklch nix zum tun hat, was interessierts dich dann überhaupt? :D
Nein. also es ist schon so, dass es mein eigener Parkplatz ist gg. Es ist auch so, dass das tatsächlich andauernd bei uns passiert, da in meiner Straße auch ein Seniorenheim ist und wenn die Leute (Anm. der Redaktion: Besucher sind selbst Senioren) die dann besuchen kommen, parken die einfach quer drauf los.
Das mit der Spam Mail war mir eig. klar, hat ja e keinen Sinn drauf zu antworte, wollte nur wegen den rechtlichen Sachen bescheid wissen ;).
Thx a lot!
PitchBoy
7. July 2009, 12:39
Hi,
Ich hätte da mal eine Frage.
Ich hab am Sonntag mein Moped :rolleyes: bei einer Tankstelle bei mir in der Nähe stehen lassen weil es wieder mal geregnet hat - Pickerl ist abgelaufen - Ja meine eigene Schuld.
Gestern wollte ich heimfahren und sehe die "Verständigung" der Polizei. Bin gestern noch zum Posten, aber der zuständige Polizist war nicht mehr da - Ich soll heute nochmal kommen und vorher anrufen
Auf dem Zettel steht, ich hätte bis heute 18:00 Uhr, Zeit die Organstrafe zu zahlen, ansonsten wird eine Anzeige erstattet. Hab heute angerufen und gesagt, dass ich gegen halb 6 kommen werde, der zuständige Polizist hat jedoch gesagt, ich bräuchte nicht mehr kommen, da die Anzeige bereits erstattet wurde.
Hab danach mit einem Typen bei der BH geredet und der meinte ich wär im Recht und wenn ich bis heute 18:00 Uhr zahlen würde, bekäme ich keine Anzeige...
Eine schnelle Antwort/Hilfe wär sehr hilfreich. Möchte die Anzeige natürlich vermeiden, da die Strafe natürlich umso größer für mich wird, wenns über die BH läuft...
Chris Mojito
7. July 2009, 12:50
Wenn die rechtlich geltende Pflicht bis heute Abend 18:00 Uhr gilt, kann der Polizist mMn Anzeigen schreiben was er will, solange du deinen Pflichten nachkommst.
PitchBoy
7. July 2009, 12:59
Ok, hoffentlich :)
Was ich vergessen habe zu sagen.
Auf diesem Zettel stand:
[ ] Es wird eine Anzeige erstattet
Es war nicht angekreuzt, und wie ich heute angerufen habe, habe ich dem Polizisten darauf angeredet. Dieser hat nur gemeint, er habe darauf vergessen...
Lauf ich da gegen die Wand, wenn ich mich gegen einen Polizisten anlege, obwohl ich es Schwarz auf Weiss habe?
DJ-Feer
7. July 2009, 13:10
Ich schätze mal, wenn er drauf vergisst, ist das seine Schuld.
Wenn was SCHWARZ auf Weiß ist... dann wird er kaum was sagen können.
Aufjedenfall mach noch paar Beweiß Fotos, sollte es wirklich zu nen Prozess kommen.
Wennst dich mit erm anlegst.
2.) Wenn das steht du hast BIS 18 UHR Zeit, dann ist die Frist auch einzuhalten (beidseitig), da kann er ned davor ne Anzeige machen.
3.) Kann er beweißen das du mit dem Moped gefahren bist?
Kannst ja auch dort herum stehen gelassen haben und dann ist das Pickal halt abgerennt.
Is eine "Verständigung" überhaupt rechtsgültig? MUSS er dich nicht normalerweise sofort anzeigen?
DJ-Feer
7. July 2009, 13:14
Is eine "Verständigung" überhaupt rechtsgültig? MUSS er dich nicht normalerweise sofort anzeigen?
Glaub ich auch, weil wie soll er beweißen, dass das Moped inbetrieb war?
PitchBoy
7. July 2009, 13:19
3.) Kann er beweißen das du mit dem Moped gefahren bist?
Kannst ja auch dort herum stehen gelassen haben und dann ist das Pickal halt abgerennt.
Nein, das war am Montag um 4:00 Früh - Wie gesagt habs stehen lassen müssen, weil es geregnet hat. Nja ich bin mitn Pickerl aber schon länger drüber, das is das große Problem...
Is eine "Verständigung" überhaupt rechtsgültig? MUSS er dich nicht normalerweise sofort anzeigen?
Gute Frage. Vielleicht weiss das ja jemand hier...
Wenn a gültiges Taferl am Moped drauf is, ists egal ob des Ding in Betrieb war oder nicht. Der rechtsgültige Zustand dass das Moped der StVO entspricht, ist durch das abgelaufene Pickerl nicht mehr gegeben.
Wenn der Kiberer meint er hat die Anzeige schon geschrieben, holst sie dir ab und legst dann Einspruch wegen Amtsmissbrauch ein.
Ansonsten bis heute 18:00 Uhr zahlen, vermeidet wohl am ehesten jeden weiteren Stress.
Das is egal, es steht nicht auf deinem privaten Grund, somit könnte ja das Moped einen Ölverlust haben, der den Belag dort vl beschädigt...oder der Stände is falsch montiert und das ganze fliegt um während ein Kind vorbeigeht. Alles Dinge, die beim Pickerlmachen festgestellt werden hätten können ^^ Also zählt die Ausrede nicht, dass es ja nicht in Betrieb war
PitchBoy
7. July 2009, 13:26
Ansonsten bis heute 18:00 Uhr zahlen, vermeidet wohl am ehesten jeden weiteren Stress.
Nja in dem Sinne will er mein Geld ja nicht mehr :rolleyes:
Er meinte ja ich bräuchte nicht mehr vorbeikommen und zahlen, weil das schon die BH erledigen würde... Auf jeden Fall werd ich heute mal raufguggen und des ausdiskutieren...
Danke an alle :)
Chris Mojito
7. July 2009, 13:33
Sag uns dann Bescheid, solltest du mal Freigang bekommen!
PitchBoy
7. July 2009, 13:45
Lol
Ja mach ich :D :D :D
Nja in dem Sinne will er mein Geld ja nicht mehr :rolleyes:
Wenn dies der Fall ist hat er eine Frist (die mit bis heute 18:00 Uhr festgelegt wurde) nicht beachtet und begeht somit ein Amtsvergehen, das wenn mans drauf anlegt, teuer werden kann.
Da die Situation aber ansich für dich auch heikel werden kann, abgelaufenes Pickerl, würd ich eben lt. dieser Frist das bis heute 18:00 einzahlen, mit dem Verweis auf das Gespräch mit der Bezirkshauptmannschaft, dass dir diese Möglichkeit noch immer offen steht.
Weil bis zu dem jetzigen Organstrafmandat (36.- € ?) kommt noch einiges hinzu, kommt dann sicher das volle Programm mit Vorführen usw. und das wird dann nicht mehr billig sondern fängt bei 196.- € an ...
Nachtrag: Weil du gesagt hast, der Polizist hat vergessen das "Kreuzerl" zu machen - wennst es drauf anlegen willst, kannst Beschwerde einlegen weil die Verständigung falsch ausgefüllt wurde und somit hinfällig ist.
Bekannter bekam mal eine Anzeige über 468.- € (Schnell fahren, nicht sicheres Mitführens eines Motorradreifens etc.) und es war nur 1 Schreibfehler bei seinem Namen drinnen, er hat den RsB Brief deswegen nicht angenommen und das ganze wurde nach ein wenig Gezanke für hinfällig erklärt.
PitchBoy
7. July 2009, 14:17
Wie viel ich bezahlen muss, hat er nicht erwähnt... Er schrieb nur darauf, dass ich es bis heute 18:00 Uhr zahlen müsste, nicht wie viel...
Natürlich bin ich mit meinem abgelaufenen Pickerl selbst Schuld, kann er also wirklich es drauf anlegen und sagen jetz verpass ich ihm ne richtige Strafe!?
Bacar Dee
7. July 2009, 14:19
wielang is das pickerl denn schon abgelaufen?
PitchBoy
7. July 2009, 14:24
Eindeutig zu lange... Spielts eine sehr grosse Rolle?
Bacar Dee
7. July 2009, 14:26
wielang denn? 4 monate darfst du sowieso überziehn...
PitchBoy
7. July 2009, 14:28
Ja es sind nochmal 2 monate drauf... :(
Bacar Dee
7. July 2009, 14:28
dürfte dir 84 euro kosten.
(angaben ohne gewähr) :D
PitchBoy
7. July 2009, 14:30
Ist pro Monat jeweils mehr zu zahlen?
Bacar Dee
7. July 2009, 14:37
§ 103 Abs. 1 iVm § 36 lit. e KFG 1967
Als Zulassungsbesitzer nicht dafür gesorgt, dass am Fahrzeug eine den Vorschriften entsprechende Begutachtungsplakette (§ 57a Abs. 5 und 6 KFG 1967) angebracht war, weil das Fahrzeug zu einem Zeitpunkt auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr verwendet wurde, zu dem der vierte auf den in der Begutachtungsplakette eingelochten Zeitpunkt für die wiederkehrende Begutachtung folgende Monat bereits abgelaufen war.
84 EURO
Bacar Dee
9. July 2009, 10:24
und gibts schon news?
PitchBoy
9. July 2009, 10:28
Ich verweise mal auf diesen Post :)
http://www.dancecharts.at/forum/showpost.php?p=410960&postcount=36217
guenny123
24. July 2009, 00:27
Hätt auch mal eine Frage die mich schon länger beschäftigt:
Darf man mit Badeschlapfen (oder auch Flip Flops) autofahren?
Flip Flops sind keine Schuhe zum Autofahren
Bei Verkehrskontrolle oder Unfall kann es teuer werden
07.07.2006
Die sommerliche Hitze plus Bequemlichkeit mag manche dazu verführen, sich gleich mit Flip Flops oder Sandalen hinters Steuer zu setzen. "Fahren mit Flip Flops und ähnlichen Schlapfen kann durchaus gefährlich sein und bei einer Verkehrskontrolle oder bei einem Unfall zum Verhängnis werden", informiert die Leiterin des ARBÖ-Rechtsreferats Dr. Barbara Aurcher-Jäger. "Auch wenn es noch so heiß ist, sollten beim Autofahren Schuhe getragen werden, die festen und sicheren Halt geben".
Zwar findet sich in der Straßenverkehrsordnung (StVO) keine konkrete Bestimmung darüber, welche Schuhe beim Autofahren getragen werden müssen. Es ist dort auch kein ausdrückliches Verbot von Flip Flops und Co. festgelegt. Es gelten aber die allgemeinen Vorschriften über den Fahrzeugverkehr. Gemäß § 58 StVO darf ein Fahrzeug nur lenken, wer sich in einer solchen körperlichen und geistigen Verfassung befindet, in der er ein Fahrzeug zu beherrschen und die beim Lenken eines Fahrzeuges zu beachtenden Rechtsvorschriften zu befolgen vermag. Es obliegt daher der individuellen Beurteilung jedes Einzelnen, ob er sich in einem Zustand befindet, ein Fahrzeug sicher zu lenken. Entscheidend bei den richtigen Schuhen ist daher, wie geeignet diese sind, die Gas- und Bremspedale zu hundert Prozent richtig betätigen zu können, so Dr. Auracher-Jäger.
Wird jedoch beispielsweise im Zuge einer Verkehrskontrolle von der Behörde eindeutig festgestellt, dass und aus welchen Gründen die Voraussetzungen der sicheren Beherrschung eines Fahrzeuges nicht vorliegen, liegt eine strafbare Verwaltungsübertretung vor.
Noch gravierender können die finanziellen Folgen nach einem Unfall sein. Dazu die ARBÖ-Verkehrsjuristin: "Wenn ein "Flip Flop-Fahrer" nach einem Unfall Schadenersatzforderungen an einen Dritten stellt, könnte von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten aufgrund verminderter Reaktionsfähigkeit des "Flip Flop-Fahrers" dessen Mitverschulden eingewendet werden und die Schadenersatzansprüche dadurch gekürzt werden"
Auch die eigene Kasko-Versicherung wird in einem solchen Falle nicht zahlen, da durch das Fahren mit ungeeignetem Schuhwerk eine grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles gemäß § 61 VersVG vorliegt. Grobe Fahrlässigkeit bedeutet in diesem Fall, dass die unsichere Bedienung von Gas- und Bremspedal so groß ist, dass "der Eintritt eines Schadens nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich ist."
Wird bei einem Unfall eine Person verletzt, kommt es voraussichtlich zu einer Verurteilung durch ein Strafgericht wegen "fahrlässiger Körperverletzung" gemäß § 88 StGB.
Quelle: ARBÖ
LINK zur Quelle (http://www.auto-motor.at/Tipps-Tests-Autofahrer/Verkehrssicherheit/Verkehrssicherheit-Archiv/Schuhe-Autofahren.html)
Petzi
24. July 2009, 07:53
Ich geb zu, dass ich kleine Strecken immer mit Flip Flops fahre. Alles was über 10km liegt, fahr ich mit festem Schuhwerk :o
Chris Mojito
24. July 2009, 07:55
fahr ich mit festem Schuhwerk :o
Zählen denn deine Ballerinas zu festem Schuhwerk?
http://picture.yatego.com/images/4767d4a1e60232.2/Buffalo_Ballerina_rosa_1600_1200.jpg
tomy_s
24. July 2009, 07:56
Hatten wir ja schon mal im Spam Thread.
Ich zieh mir immer die Flip Flops vor dem fahren aus, und fahr Barfuß.
BuLLJay
24. July 2009, 07:58
Fahr auch oft mit Flip Flops. Find nicht das die so unangenehm sind zum autofahren.
Aber wie auch Petzi, fahr ich bei längeren strecken eher mit turnschuhen.
Petzi
24. July 2009, 07:58
Zählen denn deine Ballerinas zu festem Schuhwerk?
Nö, meine Wedges ;)
mit Flip Flop fahrn, is was für Mädchen, wenn ich im Auto sitz, dann will ich volle Kontrolle, das kann ja nix wenns da an den Füßen immer klappert...
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