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Vollständige Version anzeigen : Kann ich gestraft werden??


PitchBoy
27. October 2008, 09:29
Hey,

bin ja grad am produzieren eines mixes vom neuen bushido-track "ching ching"...

von kriz van dale wurde ich aufmerksam gemacht den mix von myspace zu löschen, da ich strafrechtlich verfolgt werden kann.

hab danach den mix gelöscht und eine mail ans management von "ersguterjunger" geschrieben...

hier die antwort vom management:

Vielen Dank für deine Mail.
Ich bin mir leider nicht ganz sicher, ob das rechtens ist. Ich werde mich mal informieren.
Ich würde dir aber empfehlen, es lieber zu unterlassen, da ich mir vorstellen kann, dass es aus urheberrechltichen Gründen nicht gestattet wäre.

Liebe Grüße


eine weitere antwort habe ich zurzeit noch nicht bekommen.

meine frage nur:
Kann ich dafür gestraft werden, obwohl ich damit kein geld verdien und lediglich nur eine hörprobe auf myspace stelle?


Lg

Chris B.
27. October 2008, 09:35
meine frage nur:
Kann ich dafür gestraft werden, obwohl ich damit kein geld verdien und lediglich nur eine hörprobe auf myspace stelle?

krass, dass das management keine ahnung hat :D

is die frage inwiefern eine HÖRPROBE als publikation zählt.

was ich aber weiss, ist, dass du zwar alles was du willst remixen darfst - aber nur für den eigengebrauch! d.h. du darfst den mix niemanden öffentlich zugänglich machen und verteilen, auch wenn du damit nichts verdienst.

aber wie gesagt... eine hörprobe von ein paar sekunden, die nicht downloadbar ist... keine ahnung wie das da rechtlich is. aber ich glaub sowas wird sehr selten geklagt. wenn dann gehts schon um "ganze tracks".

PitchBoy
27. October 2008, 09:41
aber wie gesagt... eine hörprobe von ein paar sekunden, die nicht downloadbar ist... keine ahnung wie das da rechtlich is. aber ich glaub sowas wird sehr selten geklagt. wenn dann gehts schon um "ganze tracks".

den ganzen track werd ich ja nie uppen!! ausserdem alles was irgendwie in einer page integriert ist, egal ob in einem flash-player (also im myspace-player,...) oder sonst irgendwie = downloadbar!! da gibts genug programme dafür...

Chris B.
27. October 2008, 09:48
wir sprechen ja auch von einer hörprobe (nicht volle länge) mit schlechter soundqualität oder?!
dass man immer aufnehmen kann, auch wenns gestreamed ist, is mir schon klar... :D

was hat das ganze aber dann für einen sinn, wenn du eine hörprobe auf deier seite hast, aber eigentlich darfst du's nicht verbreiten :D

es gilt halt wie immer:
wo kein kläger, da kein richter. geh das risiko ein und verbreite es, oder tus eben nicht.
mir ist eigentlich kein fall bekannt, wo ein bootleg (manche schreiben ja klugerweise ihren namen hin :D) probleme gemacht hat.

allerdings is das original von einem deutschen act... da is die chance schon größer, dass die vielleicht davon hören könnten... wenn auch nur von fanmails etc. (sollte dein mix ein toller hit werden).

dann liegts halt dran, ob die schritte einleiten oder eben nicht. im grunde braucht man sich nicht sofort ins hemd machen...

DJSub-Zero
27. October 2008, 09:50
also bei einen ganzen track ist es klar, da kannst du dich strafbar machen, nur wie ausschaut bei einen hörprobe ist die frage.

Theoretsich gesehn ja. Eine hörprobe ist ja sogsehn ja ein ausschnitt vom ganzen track und somit kommt es auch aufs selbe.

PitchBoy
27. October 2008, 09:51
verbreiten will ichs ja nicht - wills ja nur online stellen damit ein paar leute reinhörn und mir sagen wie der mix geworden ist...

ein freund von mir hat von sido-carmen einen mix gemacht! kann der theoretisch auch gestraft werden??


Lg

Chris B.
27. October 2008, 09:55
rechtlich gesehen, kann der orignalkünstler bei allen dingen wo du sein material (für dich: FREMDMATERIAL) verwendest klagen. wenn du nämlich den mix für dich behalten würdest, ohne hörprobe etc. würde ja nie jemand davon erfahren, genauso kannst du auch nicht geklagt werden.

ich glaub also, dass aus dem reinen musikrecht womöglich nichtmal ein "demo/hörprobe" legal ist ..

PitchBoy
27. October 2008, 09:57
hmm... mist! will nicht unbedingt ne strafe zahlen oder so :rolleyes:

Chris B.
27. October 2008, 09:58
naja hab eh schon oben geschrieben, dass es womöglich niemanden jucken wird... aber 100% sicher bist halt nie... ausser du behältst es eben für dich :D

mach halt was eigenes :)


rein zur thematik:

wenn du (Bootleg Mix) dranschreibst und das ding verbreitest - anonyme filehoster etc. - kann dich kaum jemand belangen, is sehr sehr schwer an deine daten zu kommen, wobei du dann sogar abstreiten könntest, dass du das nicht produziert hast, sondern irgendwer ausm internet. (obwohl: du hast es dann zum download angeboten (uploaded) und trägst natürlich eine mitschuld)

wenn du's aber auf deinem grundstück anbietest (myspace, homepage, etc.) - dann hat man eben den "übeltäter" bei der hand.

siehst ja eh, dass keiner das "downloadproblem" in griff bekommt, da wird ein "bootleg"-mix niemanden interessiern. die sind eher damit beschäftigt die leute abzustrafen, die das original lied zum download irgendwo uploaden, etc.

PitchBoy
27. October 2008, 10:00
ich sing den track halt selbst nach! dann bin ich aus dem schneider :D

DJSub-Zero
27. October 2008, 10:03
verbreiten will ichs ja nicht - wills ja nur online stellen damit ein paar leute reinhörn und mir sagen wie der mix geworden ist...




Lg

kommt aufsselbe, sobald du es online stellst ist es im Internet berbreitet! auch wenn es nicht zum Downloaden geht!.

es gibt methoden wo man auch nicht downloadbare lieder speichern kann.

PitchBoy
27. October 2008, 10:06
es gibt methoden wo man auch nicht downloadbare lieder speichern kann.


Zum Beispiel??

DJSub-Zero
27. October 2008, 10:14
Z.B.: durch den audiorecorder den jeder PC hat. ist natürlich dann ein sehr miese Qualität. der nimmt die Tonaktivitäten (mp3, hintergrundgeräusche usw... auf)

wie ich mal eine Mix CD für mich gemacht habe, hab ich das ICQ offen gehabt und dann hab ich im hinter grund das "OHHH OH" oben gehabt :) das heisst nochmal 60 Minuten auf den Turntables verbracht *gg*

somit sollte es auch funktionieren wenn man etwas von einer HP aufnimmt. (theoretisch :) )

Chris B.
27. October 2008, 10:20
wie ich mal eine Mix CD für mich gemacht habe, hab ich das ICQ offen gehabt und dann hab ich im hinter grund das "OHHH OH" oben gehabt :) das heisst nochmal 60 Minuten auf den Turntables verbracht *gg*

hättest das OHOH.wav ausm icq ordner gesucht, oder noch ein OHOH aufgenommen, dann die phase umgedreht und exakt auf die selbe stelle gelegt -> "ohoh" hätte sich ausgelöscht und du hättest keine weitere stunde verschwenden müssen :D

DJSub-Zero
27. October 2008, 10:33
hab ma eh scho überlegt ob ich dann noch samples einbaue :D.... nur najo hab mich einmal bei ein set gespielt, das hat nacher sowas von scheissen angehört *gg* ein oh oh, eine Sirene, ein bam oida *gg* obwohl im nachhinein ich das bam oida wiederholen können.

bam bam bam bam bam oida, *gg*

PitchBoy
27. October 2008, 10:44
sry hab deine message falsch verstanden! dachte du meinst, es gibt methoden, die wirklich einen download von dateien verhindern...

nja back to topic:
kann halt nur hoffen, dass sich das management wieder meldet - probleme möchte ich keine bekommen, obwohl ich mir gut vorstellen kann, dass denen mein mix am ar*** vorbeigeht... :rolleyes:

DJSub-Zero
27. October 2008, 10:47
würde ich nicht sagen, das es denen am A vorbei geht. Manche Interpreten sind da wirklich genau wegen den rechten.

am besten ist, du hebst dir den Track mal für dich auf, und wartes ab.

Stee Wee Bee
27. October 2008, 10:50
Also, bestraft wird da niemand, sonst müssten ja die ganzen mashup-Seiten auch belangt werden.

Wichtig ist, dass man es von Haus aus als maximal 80kb/s File bei myspace uppt,
weil das Runterrechnen manchmal zuwenig Qualitätsverlust darstellt.

Und natürlich, dass es nur Auszüge aus dem Mix sind.

Wie gesagt, bestraft wird da niemand.

das einzige, was passieren kann ist, dass Du eine Abmahnung von myspace kriegst,
wenn sich jemand beschwert, oder dass womöglich Dein Account geschlossen wird.

Deshalb wäre es sinnvoller, den Song auf eine eigene HP zu stellen und bei myspace nur einen Link dorthin einzutragen.

DJSub-Zero
27. October 2008, 10:52
Der Meister hat gesprochen und wir haben alle wieder was neues gelernt :)

PitchBoy
27. October 2008, 10:56
hab leider keine eigene HomePage! bin ja blutiger Anfänger :p
dass mein myspace-account gesperrt wird, wäre auch nicht so fein :rolleyes:

nja ich wart halt noch ein bisschen, vl bekomm ich ja noch ne Antwort...

Danke von allen für die ausgiebige Informationen!!

Stee Wee Bee
27. October 2008, 11:00
Brauchst ja keine Homepage, sondern nur Webspace, wo das mp3 draufsteht.
Oder einen Filehoster wie zippyshare.

PitchBoy
27. October 2008, 11:03
wenn ichs auf einen filehoster uppe, kann ichs genau so gut auf meine myspace-seite stellen!? abgesehen davon, dass es eben ein externer link ist...

Chris Mojito
27. October 2008, 11:09
Aber dein myspace-Account wird dann nicht so schnell gesperrt. So hab ich es zumindest verstanden *g*

Stee Wee Bee
27. October 2008, 11:24
Richtig.
weil ein Missbrauch des "Band-Account"-Players fällt natürlich schwerer ins Gewicht als irgendein externer Link.

Denn im Endeffekt kriegt myspace Probleme, wenn sie zulassen, dass die Player für urheberrechtlich bedenkliches Material genutzt werden.

Wogegen evxterne Links in den AGBs ja extra davon ausgeschlossen sind.

Alex Kay
27. October 2008, 11:48
Stee Wee, ich dachte, Remixes sind Legal zur Aufführung.
Das war es zumindest was Du mir schriebst.
Nun ist es so daß zwischen Aufführung/Ausstrahlung und Youtube es keinen wirklichen Unterschied gibt da beides aufgezeichnet werden kann (und zumindest bei uns die Liveshows alle archiviert werden und den Usern 4 Wochen in nem Flashplayer zugänglich sind).

Also doch keine Remixes ?
Oder gibt es einen Unterschied zwischen "privat" und "privat mit AKM-Lizenz" ?

Stee Wee Bee
27. October 2008, 12:13
Sorry, aber "Aufführung" bedeutet, dass Du sie im Club spielen darfst oder im Radio.
Auf myspace ist das KEINE Aufführung.

Alex Kay
27. October 2008, 12:29
ah ok - verstehe - danke.

dh. aber speichern und zum anhören im nachhinein anbieten ist dann nicht.

Steve Guess
27. October 2008, 16:38
Fällt ein Webradio auch unter Aufführung @ Stevie? Sprich ist es legal Bootlegs auf solchen zu spielen?

LG

OrangeMusic
27. October 2008, 17:11
bootlegs darfst du im grunde immer spielen. hier trifft der satz wo kein kläger da kein richter voll und ganz zu.
rechtlich gesehen dürftest du nichtmal eine CD die du selber gebrannt hast spielen (auser du bist der urheber), da du dafür keine austro mechana bezahlt hast. bei einem bootleg kommt noch dazu das du nicht urheber des inhalts bist, somit dürftest du es öffentlich nicht aufführen. soviel ich weis wird es aber im normalfall von unseren verwertungsgesellschaften (akm, gema,usw) tolleriert, ich spiel zB seit 5 jahren 6mal im jahr bei FM4 wo ich anfangs als unwissender sogar die bootys in die programmliste eingetragen habe, diese geht auch genau so an die AKM aber auch das war bis dato kein stress. wie gesagt; wo kein kläger, da kein richter.

OrangeMusic
27. October 2008, 17:12
wobei beim webradio kenn ich die AKM regelung nicht, bezahlen die überhaupt AKM???

Chris B.
27. October 2008, 17:15
wobei beim webradio kenn ich die AKM regelung nicht, bezahlen die überhaupt AKM???

ab einer bestimmten hörerzahl: ja.
(die dafür nötige hörerzahl wird eh von so ziemlich allen radios überschritten - glaub ab 15zuhörer sowas?)

Dennis S.
27. October 2008, 17:17
toller name chris. passt :D

guenny123
27. October 2008, 17:18
Weils grad Thema ist: Bootlegs ala Black Toys saugen = legal oder illegal?

Chris B.
27. October 2008, 17:18
toller name chris. passt :D

hi wank! :D

willkommen in meiner signatur :D

da ja bootlegs ansich nicht legal sind, kann auch der bootlegersteller nicht ganz aufs urheberrecht beziehen... wäre pure ironie... ausserdem juckts sicher niemanden. :D

OrangeMusic
27. October 2008, 17:23
im grunde ist es illegal da der macher der bootlegs es ja nicht zur verfügung stellt. auch eine veränderung eines werkes ist laut akm (zb remix oder bootleg) geschützt soviel ich weis. ob er nun die rechte dafür hat oder nicht ändert da drann nix weil es ja nicht verkauft wird. lass mich aber gern eines besseren belehren...

@guenny saugen von produktionen anderer leute die es nicht seöber gratis zur verfügung stellen ist IMMER illegal. auch das über icq oder dergleichen senden ist illegal, auch gebrannte CD's sind illegal!

guenny123
27. October 2008, 17:37
Schon klar, wenn jemand einen Remix schraubt, die Rechte dafür erhält, diesen veröffentlicht und jemand sich den Remix saugt, ist das illegal!
Nur wenn ich jetzt heute einen Bootleg schrauben würde (was ja eigentlich nicht illegal ist oder?) und diesen spiele mache ich mich ja nicht strafbar!? Geb ich diesen Bootleg einem Freund weiter, der diesen auch spielt wär das dann strafbar bzw wenn nicht, müsste es ja eigentlich egal sein ob ich den Bootleg freiwillig weitergebe oder dieser im Netz landet! ;)

Siehe Bulljay, der seine Tracks immer der Öffentlichkeit anbietet - das wäre auch illegal!?

Stevie erleuchte uns!^^

KRIZ VAN DALE
27. October 2008, 17:58
Nicht ohne Grund wird genau das zB in anderen Foren verboten.

Denn es wird ja eigentlich der Forenbetreiber dafür belangt.

Dennis S.
27. October 2008, 22:11
hi wank! :D

willkommen in meiner signatur :D

da ja bootlegs ansich nicht legal sind, kann auch der bootlegersteller nicht ganz aufs urheberrecht beziehen... wäre pure ironie... ausserdem juckts sicher niemanden. :D

hach.. wie ich dich hasse und der hass jeden tag kontinuirlich steigt :D

Steve Guess
27. October 2008, 23:33
Also das Webradio bei dem ich spiel zahlt sowohl AKM als auch Austro Mechana.
Thx 4 Info!

LG

Chris B.
28. October 2008, 00:34
hach.. wie ich dich hasse und der hass jeden tag kontinuirlich steigt :D

8ball wankhead? =D

Alex Kay
28. October 2008, 12:36
austro mechana wird meines Wissens nach bereits beim Kauf der CD eingehoben.
Eine gesonderte Nutzungslizenz existiert nicht.

Wofür muss eine Werknutzungsbewilligung von der austro mechana erworben werden?
Betreiber von Rundfunksendern oder Kabelfernsehsendern senden und verbreiten tagtäglich musikalische oder audiovisuelle Werke. Das dafür erforderliche Senderecht wird von der AKM wahrgenommen.


Zwecks Lizenz (AKM) siehe hier --> https://lizenzshop.akm.co.at/

Grundsätzlich ist eine Lizenz immer zu erwerben. Die "kleine" Lizenz ist beschränkt auf gleichzeitig 50 max. Zuhörer und bedarf den Verzicht auf Werbung.

OrangeMusic
28. October 2008, 12:41
Schon klar, wenn jemand einen Remix schraubt, die Rechte dafür erhält, diesen veröffentlicht und jemand sich den Remix saugt, ist das illegal!
Nur wenn ich jetzt heute einen Bootleg schrauben würde (was ja eigentlich nicht illegal ist oder?) und diesen spiele mache ich mich ja nicht strafbar!? Geb ich diesen Bootleg einem Freund weiter, der diesen auch spielt wär das dann strafbar bzw wenn nicht, müsste es ja eigentlich egal sein ob ich den Bootleg freiwillig weitergebe oder dieser im Netz landet! ;)

Siehe Bulljay, der seine Tracks immer der Öffentlichkeit anbietet - das wäre auch illegal!?

Stevie erleuchte uns!^^

es ist vollkommen egal wie das bootleg auf einer polenseite oder sonst wo landet. fakt ist, das es illegal ist es zu verbreiten; egal in welcher form. was für konsequenzen das hat ist eine andere sache aber da du ja nicht die rechte dafür besitzt darfst du diese auch nicht nutzen. hierbei gehts vorallem um einen wirtschaftlichen vorteil sprich auf white label pressen und co...
beim aufführen wirds eigentlich tolleriert wie schon oben erwähnt.
ERGO jede art von musik die du dir kopierst, runterlädst, oder sonst wo gratis herbekommst ist illegal, wenn die rechte dritter in dem stück involiert sind.
allerdings wird dich deshalb meistens keiner verklagen oder so, maximal abmahnen...
bei einem whitelabel oder bootleg afu vinyl musst du heutzutage mit einer klage rechnen, auser du machst es ganz gescheit.

Alex Kay
28. October 2008, 13:05
vielleicht etwas OT aber es gibt bei Austro Mechana sowas wie ein "Bearbeitungsrecht" :)
http://www.aume.at/show_content2.php?s2id=172

Wenn ich das richtig verstehe, kann ein Remix auf folgendem Weg entstehen:

DJ (Plattenaufleger, Hobbymusiker, wichtl, was auch immer) möchte ein remix machen -> wendet sich an Austro Mechana -> Austromechana wendet sich an den Rechteinhaber -> Rechteinhaber sagt ja / nein -> Austromechana erteilt die Genehmigung (oder auch nicht).

Ist das richtig so ?

RenegadeMaster
28. October 2008, 23:21
@Pitchboy: Mach dir keine Sorgen, die acapella ist eh original auf der deutschen Maxi CD drauf, da muss das Label dann wohl mit Bootlegs etc. rechnen..

Hoffe die haben bessres zu tun als Leute anzuzeigen die Just 4 Fun irgendwelche Spaßmixe schrauben..