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Sabsiii
27. September 2002, 19:50
würd gern wissen von den produzenten unter euch und zwar bezügl. covers.
jetzt egal welcher art, wenn man ein lied von einem anderen künstler covert muss man dann abgaben zahlen?
gibt ja fälle in denen man abgaben an die (wenn der "ur-künstler" schon verstorben is) angehörigen, den verlag etc. zahlen muss. würd gern wissen wie das normal abläuft, obs da ein gesetz gibt usw.
schon mal danke im voraus!
ThreeO
27. September 2002, 21:08
oje jetzt hat die liebe sabsi auch vor was zu covern lol
Sabsiii
27. September 2002, 21:22
*looool*
nene, ka sorge hab ich ned vor. wollts nur wissen, weil wir in der schule grade über sowas reden. und ich hab gemeint ich bring da a bissl was in erfahrung. smile.gif
also von mir wird die derzeitige cover-welle sicher nicht fortgesetzt werden ;)
Indurro
28. September 2002, 01:24
Naja, die Anteile von der AKM (Österreich) oder Gema (Deutschland) kassiert jeweils der Urheber, in dem Fall der Ur-Produzent.
Soweit ich informiert bin, enftällt aber das Urheberrecht 30 Jahre nach Tod des Interpreten, außer die Rechte wurden übertragen.
d.h. wenn ich jetzt zum Beispiel eine Cover Version von .... Abba - Money Money... (nur als Beispiel) mache, dann kassiert Abba die AKM- , Gema- etc. Abgaben. Mir bleibt eine gewisse Summe von den Einnahmen von Maxi-CD, Vinyl, Compilation-Deals.
Hintergedanke von der Idee sind ja die Bookings... Jan Wayne zum Beispiel wird wahrscheinlich nicht reich an den Verkaufserlösen, aber verdient sich dumm und dämlich bei seinen Auftritten.
Stee Wee Bee
28. September 2002, 15:35
So ist das nicht richtig.
Der Urheber ist in den seltensten Fällen auch der Produzent (zumindest war's früher so, heutzutage ist das anders).
Wenn Du eine Coverversion machst, verdienst Du nur aus den Verkäufen Deine Lizenzanteile.
Dann gibt's da eben noch die Austro Mechana / AKM bzw. die Gema in Germany, Suisa in der Schweiz, Stemra in Holland usw.
Normalerweise zahlt jede Plattenfirma pro gepresster CD einen gewissen Betrag an die Austro Mechana. Dieses Geld kommt dem Komponisten, dem Textautor sowie möglichen beteiligten Verlagen zugute. Das können ganz andre Personen sein als die, die dann auf der Bühne stehen. Der Produzent bekommt davon nichts (ausser er hat selbst mitkomponiert). AKM bekommt der Komponist/Autor/Verlag, wenn das Ding aufgeführt wird (Radio,TV, Discotheken). Bei einer Coverversion fallen diese Einnahmequellen den ORIGINALkomponisten zugute.
Indurro
28. September 2002, 15:58
Ja, das meinte ich ja. Hab den Originalkomponisten als Urheber bezeichnet. (in meinem Beispiel unten Abba)
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