Petzi
16. July 2008, 08:31
Der amerikanische eBay Händler Troy Augusto versteigerte bei eBay diverse Promo CDs, die er zuvor auf Flohmärkten und in Second-Hand Shops erwarb. Universal Music hielt dies für unrechtens, weshalb nach kurzem hin und her der Händler verklagt wurde. Begründung: Die CDs seien noch immer Eigentum von Universal Music. Ein Gericht entschied jetzt, dass dies falsch sei.
Der wegen Urheberrechtsverletzung in mehreren Fällen verklagte Troy Augusto dürfte zufriedener kaum sein, war ihm doch die Rechtmäßigkeit seines Handelns stets klar vor Augen. Universal Music selbst sah dies jedoch die ganze Zeit völlig anders, weshalb das Gericht diesen eine Lektüre über "Eigentum" auftischen durfte.Nachdem Augustos Account bei eBay erst gesperrt, und nach dessen Intervention wieder entsperrt worden war, sah man bei dem Major Label keinen Ausweg mehr. Der Mann musste verklagt werden, hatte er doch Promo-CDs auf Raschmärkten erworben und äußerst gewinnbringend bei eBay versteigert. Die Klage sollte geltend machen, dass die entsprechenden Promo-CDs auf ewig (!) Eigentum des Labels seien. Aufgrund eines Aufklebers auf der Hülle sei deutlich, dass die CD nur für eine bestimmte Person vorgesehen sei, ein Verkauf bzw. die Weitergabe deshalb gegen geltendes Recht verstoße. Die benannten Empfänger hätten lediglich die Lizenz erhalten, die Tracks von der Promo-CD abzuspielen, ihr Eigentum seien sie damit aber noch lange nicht. Im Umkehrschluss würde dies bedeuten, dass Troy Augusto diese nie rechtmäßig hätte erwerben können.
Mithilfe der Electronic Frontier Foundation (EFF) wehrte er sich gegen die Vorwürfe und erhob seinerseits Klage gegen das Major Label. Darin warf er Universal Music einen Missbrauch des Digital Millenium Copyright Acts (DMCA) vor, welchen das Label dazu missbraucht hatte, um Augustos eBay Account vorübergehend zu sperren. Des Weiteren sollte das Gericht feststellen, dass das Major Label nicht mehr der Eigentümer der CDs sei, da diese nach der First-Sale-Doctrine bereits dem Erschöpfungsgrundsatz zugrunde liegen.
Dieser Argumentation seitens Troy Augusto gab der Richter statt, der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung wurde entkräftet.
In der Begründung führte der Richter außerdem an, dass das Argument bzgl. der Lizenzierung hier nicht greifen könne. Er begründete dies damit, dass die Promo-CDs mit dem Gedanken an Musik-Insider verteilt wurden, dass diese die CDs ewig behalten können. Dieser offensichtliche Verzicht auf eine Rückgabe oder eine Gegenleistung führe dazu, dass man Promo-CDs als ein Geschenk, im Sinne des Gesetzes, betrachten müsse.
quelle: golem.de
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Tja, ist eben blöd gelaufen :)
Der wegen Urheberrechtsverletzung in mehreren Fällen verklagte Troy Augusto dürfte zufriedener kaum sein, war ihm doch die Rechtmäßigkeit seines Handelns stets klar vor Augen. Universal Music selbst sah dies jedoch die ganze Zeit völlig anders, weshalb das Gericht diesen eine Lektüre über "Eigentum" auftischen durfte.Nachdem Augustos Account bei eBay erst gesperrt, und nach dessen Intervention wieder entsperrt worden war, sah man bei dem Major Label keinen Ausweg mehr. Der Mann musste verklagt werden, hatte er doch Promo-CDs auf Raschmärkten erworben und äußerst gewinnbringend bei eBay versteigert. Die Klage sollte geltend machen, dass die entsprechenden Promo-CDs auf ewig (!) Eigentum des Labels seien. Aufgrund eines Aufklebers auf der Hülle sei deutlich, dass die CD nur für eine bestimmte Person vorgesehen sei, ein Verkauf bzw. die Weitergabe deshalb gegen geltendes Recht verstoße. Die benannten Empfänger hätten lediglich die Lizenz erhalten, die Tracks von der Promo-CD abzuspielen, ihr Eigentum seien sie damit aber noch lange nicht. Im Umkehrschluss würde dies bedeuten, dass Troy Augusto diese nie rechtmäßig hätte erwerben können.
Mithilfe der Electronic Frontier Foundation (EFF) wehrte er sich gegen die Vorwürfe und erhob seinerseits Klage gegen das Major Label. Darin warf er Universal Music einen Missbrauch des Digital Millenium Copyright Acts (DMCA) vor, welchen das Label dazu missbraucht hatte, um Augustos eBay Account vorübergehend zu sperren. Des Weiteren sollte das Gericht feststellen, dass das Major Label nicht mehr der Eigentümer der CDs sei, da diese nach der First-Sale-Doctrine bereits dem Erschöpfungsgrundsatz zugrunde liegen.
Dieser Argumentation seitens Troy Augusto gab der Richter statt, der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung wurde entkräftet.
In der Begründung führte der Richter außerdem an, dass das Argument bzgl. der Lizenzierung hier nicht greifen könne. Er begründete dies damit, dass die Promo-CDs mit dem Gedanken an Musik-Insider verteilt wurden, dass diese die CDs ewig behalten können. Dieser offensichtliche Verzicht auf eine Rückgabe oder eine Gegenleistung führe dazu, dass man Promo-CDs als ein Geschenk, im Sinne des Gesetzes, betrachten müsse.
quelle: golem.de
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Tja, ist eben blöd gelaufen :)