Shibby
5. October 2007, 15:20
Die RIAA feiert: eine alleinerziehende Mutter wurde vor einem Geschworenengericht zu einer Geldstrafe von 9.250 Dollar pro angebotenem Song via KaZaA verurteilt. Insgesamt 1.702 Tracks befanden sich im Shared-Folder von Jammie Thomas, für 24 davon wurde der Frau die Verbreitung nachgewiesen.
Den Krieg verloren, aber eine Schlacht gewonnen - so dürfte das Ergebnis für die RIAA am besten umschrieben sein. Denn die veranschlagten 9.250 Dollar Schaden pro Track werden nicht zu einem besseren Image der Labels beitragen. Ungeachtet dessen, ob ein Download stattgefunden hat oder nicht, wurde die Geldbuße pro Song verhängt: allein das Anbieten stellt einen Copyrightverstoß dar, der entsprechend streng geahndet werden muss.
Das Verfahren stellt einen Präzedenzfall dar, der natürlich auf kommende Prozesse seinen Schatten vorauswirft. Dennoch ist seine Verallgemeinerbarkeit umstritten. Thomas wurde eindeutig die verwendete IP nachgewiesen, unter der die Songs angeboten wurden, ebenso die MAC-Adresse ihres Rechners. Hinzu kam, dass sie ihre echte Hotmail-Adresse als KaZaA-Anmeldename verwendet hatte. In zahlreichen anderen Fällen war und ist die Beweislage weit weniger eindeutig.
Prinzipiell ist eine Berufung möglich - wahrscheinlicher wird jedoch ein nachträglicher Vergleich sein. Schlappe 222.000 Dollar Geldstrafe entrichten dürfte bei den wenigsten Menschen im Rahmen des Möglichen liegen - und auch die RIAA wird ein Interesse daran haben, zwar ein warnendes Urteil vorweisen zu können, den Vorwurf, ein Leben wegen 24 Songs ruiniert zu haben, wird jedoch auch der klagefreudige Verband nach Möglichkeit vermeiden wollen.
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Find ich aber schon ein bisschen arg, eine allein erziehende Mutter!
Den Krieg verloren, aber eine Schlacht gewonnen - so dürfte das Ergebnis für die RIAA am besten umschrieben sein. Denn die veranschlagten 9.250 Dollar Schaden pro Track werden nicht zu einem besseren Image der Labels beitragen. Ungeachtet dessen, ob ein Download stattgefunden hat oder nicht, wurde die Geldbuße pro Song verhängt: allein das Anbieten stellt einen Copyrightverstoß dar, der entsprechend streng geahndet werden muss.
Das Verfahren stellt einen Präzedenzfall dar, der natürlich auf kommende Prozesse seinen Schatten vorauswirft. Dennoch ist seine Verallgemeinerbarkeit umstritten. Thomas wurde eindeutig die verwendete IP nachgewiesen, unter der die Songs angeboten wurden, ebenso die MAC-Adresse ihres Rechners. Hinzu kam, dass sie ihre echte Hotmail-Adresse als KaZaA-Anmeldename verwendet hatte. In zahlreichen anderen Fällen war und ist die Beweislage weit weniger eindeutig.
Prinzipiell ist eine Berufung möglich - wahrscheinlicher wird jedoch ein nachträglicher Vergleich sein. Schlappe 222.000 Dollar Geldstrafe entrichten dürfte bei den wenigsten Menschen im Rahmen des Möglichen liegen - und auch die RIAA wird ein Interesse daran haben, zwar ein warnendes Urteil vorweisen zu können, den Vorwurf, ein Leben wegen 24 Songs ruiniert zu haben, wird jedoch auch der klagefreudige Verband nach Möglichkeit vermeiden wollen.
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Find ich aber schon ein bisschen arg, eine allein erziehende Mutter!