Vollständige Version anzeigen : Cover, Remix, Bootleg???
Ich weiß zwar nicht, obs wirklich in die Kategrorie paßt, aber vermutlich werd ich hier am ehesten eine Antwort erhalten:
Was genau is eigentlich der Unterschied zwischen: BOOTLEG, COVERVERSION oder einem REMIX???
Sowohl rechtlich, als auch Musikalisch!
Wenns sowas schon gegeben hat als thema bitte NUR LINK POSTEN! - DANKE
DjSatanic
29. July 2002, 13:18
BOOTLEG: 2 Tracks werden mit einander gemixt das ein einziger Track entsteht
Coverversion: Ein Track (meistens 80 Jahre) wird neu aufgemöbelt
Remix: Ein Track wird von einem anderen verändert wo bei darauf aber geachtet wird das er doch mit dem Original zusammen hängt
Ungefähr so müsste es passen. Rechtliches weiss ich leider nicht.
Stee Wee Bee
29. July 2002, 13:29
Falsch !!!
Bootleg bedeutet nichts anderes als Raubpressung !!! das kann Vinyl oder CD oder Tape sein. Gerade im asiatischen Raum sind es vorrangig Bootlegs, die verkauft werden. Äußerlich oft gar nicht vom Original (z.B. eine Madonna-CD) zu un terscheiden, aber eben nicht von der Originalfirma, sondern schwarz kopiert (gepresst) und wesentlich billiger zu haben. Das ist wie mit gefälschten Banknoten.
Natürlich gibt es in letzter Zeit auch "Bootlegs" mit zusammengemixten Tracks, doch das ist nur eine Randerscheinung. Aber als Definition für Bootlegs kann man diese Mix-Vinyls nicht heranziehen.
Remix: eine von der Originalfirma in Auftrag gegebene Veränderung einer Originalversion. Kann was aktuelles oder auch älteres sein.
Coverversion: Neuinterpretation eines bereits vorhandenen Songs (von wann ist egal).
maximummusic
29. July 2002, 13:31
nicht ganz!!!
original erstellt:BOOTLEG: 2 Tracks werden mit einander gemixt das ein einziger Track entsteht
also kann auch cover sein sind meistens
pressungen die nicht officell im handel sind schwarzpressungen.
original erstellt: Coverversion: Ein Track (meistens 80 Jahre) wird neu aufgemöbelt
Brauchst du genemigung von Verlag oder Komponisten/Texter ohne denn geht garnichts
Remix wird in auftrag gegeben von Orignal Künstler / label usw kann auch nicht jeder einfach machen.
Indurro
29. July 2002, 13:32
<BLOCKQUOTE>Zitat:</font><HR>Original erstellt von LEKI:
Sowohl rechtlich, als auch Musikalisch!
<HR></BLOCKQUOTE>
Naja, rechtlich gibts nicht da nicht viel zu sagen. In allen 3 Fällen ist man selber nur Produzent, aber kein Urheber.
maximummusic
29. July 2002, 13:32
jetzt waren wir gleichzeitig :D
DjSatanic
29. July 2002, 15:51
Aha das mit dem Bootleg hab ich ned gwusst. Das ist eben das rechtliche.
Berni
29. July 2002, 19:16
BOOTLEG bedeutet aber nicht zwangsläufig Raubpressung.
Klar sind die meisten Bootlegs Raubpressungen, aber das verfehlt somit die eigentliche Bedeutung.
Berni
29. July 2002, 19:31
Kurzer Auszug aus den rechtlichen Begriffen der Tonindustrie in Aufgliederung der Ausgabe 2001 - Inhaltsverzeichnis ist Quelle - :
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
..................
Bootleg: Heimlicher Mitschnitt eines Konzerts, der unerlaubt vervielfältigt wird (Raubkopie).
..........Als Bootleg zählen auch Tracks, die ohne Erlaubnis eines Urhebers hergestellt wurden, aber aufgrund einer gemeldeten Testphase nicht als illegal gelten..............
Bootleg:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Coverversion: Neue Version eines bereits vorhandenen Titels. Coverversion:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Copyright: Das Copyright wird häufig mit Urheberrecht übersetzt, was jedoch nicht ganz zutreffend ist. Copyright bedeutet übersetzt eigentlich Vervielfältigungsrecht. Gemeint ist nach amerikanischem Recht jedoch das Urheberrecht als solches.
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REMIX
Remix: Neubearbeitung eines Titels. Wird oft erstellt, um die Lebensdauer eines Titels, besonders im Dancebereich, zu verlängern. Meist werden die Remix-Produktionskosten hälftig von den Lizenzeinkünften der Künstler abgezogen.
REMIX
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Da Stee Wee und der Orgasmo kennen sicher diese schöne Bücherl, ist ein Leitfaden und ich schätz mal so ca. 1000 Seiten dick.
Das ist nur die kurzbeschreibung aus dem Inhaltverzeichnis ;)
DJ Rotterdam
29. July 2002, 20:17
Dachte bisher eigentlich auch immer, dass "Bootlegs" auch "Promos" bzw. "Demos" sind, welche aber dann eben nicht offiziell erscheinen, weil eben die Rechte dafür nicht erworben wurden, doer so.
Siehe "DHT - Total Eclipse, Like A Prayer (ebenso von Erdbeerlimes)
Bei denen steht ja auch so gut wie nie ein Interpret oder sonstiges drauf, damit man sie anscheinend ned belangen kann?
Berni
29. July 2002, 20:21
genau das steht ja auch da unten rotti oder ?
DJ Rotterdam
29. July 2002, 20:26
<BLOCKQUOTE>Zitat:</font><HR>Original erstellt von DJ On Pulse:
genau das steht ja auch da unten rotti oder ?<HR></BLOCKQUOTE>
Weiss ned, hatte noch keine Zeit alles durchzulesen :D
[ 29.07.2002: Beitrag editiert von: DJ Rotterdam ]
Berni
29. July 2002, 22:53
Obwohl man eh eines sagen muß : Größtenteils halten sich die wirklich guten österr. Produzenten und DJs eh mit den Covers zurück.
Das finde ich mal sehr positiv, da man da immer auch die Qualität herauslesen kann . . .
deejayneimles
30. July 2002, 12:03
wisst ihr eigentlich woher der begriff bootleg stammt? is nämlich witzig:
bootleg heisst nämlich hoher stiefel und in diesen stiefeln haben die leute im 17. & 18 jahrhundert in amerika geschmuggelt und wurden deshalb bootleggers genannt.
und die leute die die ersten konzertmitschnitte mit tonbandgeräten gemacht haben, haben auch die kleinen diktiergeräte in ihren stiefeln in die konzertsäale geschmuggelt!
und daher kommt der begriff bootleg!
stand vor kurzem im t-mobile magazin.
cya........neimles
effect-dj
30. July 2002, 22:35
wie is das eigentlich ... meine ur-version von like a prayer is die erbeerlimes vinyl gewesen, bei der wurden sämtliche kennungsziffern und buchstaben auf der vinyl ausgekratzt & kein interpret drauf ...
darf so eine platte offziell verkauft werden?
bzw. welches presswerk lässt sich auf sowas ein? is ja ungesetzlich oder??
:confused:
Berni
31. July 2002, 09:24
Na sowas geht einfach effect : Die machen den Track in irgendeinem Studio zuhause oder am PC, brennens auf eine Cd.
Dann fahrens beispielweise nach Tschechien, lassen sich dort für 400 € 500 Vinyls machen und legen das dann auf Komission zu Händerl wie Deejay.de
fertig das Gschichtal.
Dann könnens beispielweise noch eine größere Gewinnspanne für den Händler heraushandeln und der packt ihre Vinyl dann ganz vorne in den Ständer bzw. irgendwo vorne auf die Pre - Listenings bei der HP ;)
Und der Händler kann da nicht belangt werden???
Berni
31. July 2002, 10:34
Er handelt ja nur auf Komission ........
Sei so nett und erklär mir was "auf Kommission" heißt.... kenn mich in diesen Dingen Nüsse aus!
Stee Wee Bee
31. July 2002, 11:29
Hinstellen, verkaufen lassen, Händler schneidet a bissl mit, was nicht verkauft wird, musst Du wieder zurücknehmen, Händler nimmt es nicht in seinen offiziellen Warenbestand auf.
AHA... und das is Legal???!?!?
Ich mein, in einem physikalisch vorhanden Vinylshop kann ich mir das noch vorstellen, aber bei Deejay.de im Internet anbieten?!?!??
Naja, jetzt weiß ich wieder warum ich einen technischen Beruf hab... da gibts nur geht, oder geht net *G*G*G*
Berni
31. July 2002, 13:00
Aber so läuft das Leki, und die verdienen gar nicht so übel dran obwohl sie nicht wirklich belangt werden können ;)
reini
5. October 2010, 23:17
*ausgrab* :)
Zu dem auf Kommission: Darf dann ein Drogendealer auch beim Billa seine Produkte auf Kommission anbieten? Dem Billa trifft dann keine Schuld, da er die Produkte ja nicht im offiziellen Warenbestand hat.
Also warum darf der Plattenhaendler - RIP an dieser Stelle - eigentlich diese "illegalen" Tracks verkaufen?
SLAMY
6. October 2010, 10:56
einen Thread aus 2002 ausgraben...haha, da ghört auch was dazu! ;)
Berni
6. October 2010, 11:29
Das kann dir schon mal deswegen nicht passieren, weil es a) kein unterständiger Drogendealer schaffen wird, von einem Konsortium wie der REWE die Erlaubnis zu bekommen, auf KOMISSION zu verkaufen und b) die Handelsvolumen und Rechtsbelange wohl kaum zu vergleichen sind.
Gut gemachte Bootlegs sind meist nur von recht großen Hits lukrativ - die verdienen ihr Geld ohnehin nicht mit dem Verkauf von Platten und haben meist auch noch was davon:
Wenn der gute Bootleg läuft, wirkt sich das auch meist unterstützend auf den verarbeiteten Hit aus.
Das haben die Vinylhändler, die Originalinterpreten, die DJs und die Bootlegger im Hinterkopf.
Von einem aktuellen Charthit (war dieses Jahr sogar einer der erfolgreichsten in Ö) hat sich der Manager sogar selbst eine Bootleg-Vinyl gekauft, angehört und gemeint, dass es keinem weh tut und von der Werbung her wohl so ist, als würde man 10.000e Werbeflyer drucken lassen.
reini
6. October 2010, 11:53
Das ist mir bewusst, dass es eine gute Werbung ist und viele diesen Gedanken haben, aber eben nicht alle.
Wenn jetzt einer nicht zufrieden ist mit diesem Bootleg und den Interpreten belangen moechte, dann ist die erste Anlaufstelle der Dealer, aber der koennte sich ja dann eben auf die Kommission ausreden.
Andererseits wuerde der Dealer die Platten nicht verkaufen, waeren sie gar nicht im Umlauf, somit traegt, meiner Meinung nach und so wie ich es verstanden habe, der Dealer eine "Mitschuld". Wieso kann ein Plattenhaendler also so einfach die Bootlegs anbieten, ohne dafuer belangt zu werden?
Berni
6. October 2010, 12:23
Weil er sie nur auf Komission verkauft und nicht dafür verantwortlich ist, ob es rechtlich ok ist.
Wenn du über einen Händler dein Auto via Komission verkaufst, bist auch du die rechtlich hauptverantwortlich haftbare Instanz.
Es ist zwar ein falsches Beispiel, aber in etwa kommts hin:
Wenn du beim Billa ein Afro Cola kaufst, dass die Formel von Afri Cola verwendet und du davon ein Magengeschwür kriegst, ist auch in erster Linie Afro Cola verantwortlich, nicht der Billa und schon gar nicht der Hausverstand.
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